Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übertragen der Tätigkeit
Organisator:
Hauptsache dem Personaler ist dann auch klar, dass du die neuen Tätigkeiten dann noch nicht übernehmen wirst / darfst / kannst.
SVAbackagain:
Welche neuen Tätigkeiten? Der Personaler hat doch selbst ausgeführt, dass erst später eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen werden soll.
Organisator:
--- Zitat von: SVAbackagain am 07.02.2023 17:01 ---Welche neuen Tätigkeiten? Der Personaler hat doch selbst ausgeführt, dass erst später eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen werden soll.
--- End quote ---
Ich hab mich da von dem Gefühl leiten lassen, dass der Personaler das ggf. anders sieht. Mal schauen, was Steppo so sagt.
PiA:
Ja, ich befürchte auch, dass der Personaler die in Rede stehenden neuen Tätigkeiten nach der Qualifizierungszeit nur dann übertragen möchte, wenn sie während der Qualifizierungszeit zu seiner Zufriedenheit erledigt wurden.
Damit stellt sich die Zwickmühle wie folgt dar:
Entweder abmahnwürdig nicht übertragene Tätigkeiten ausüben und im "Bewährungsfall" die Stelle bekommen oder rechtskonform verhalten und die Stelle mangels "Bewährung" nicht bekommen... ("Bewährung" aus Sicht des Personalers)
Die Mitteilung, dass man sich ohne Übertragung der Tätigkeiten in diesen nicht bewähren kann, führt selbstredend zur Nichtbewährung wg. Querulantentums. Das wird so nirgendwo stehen, aber ein anderer Grund wird sich finden.
Organisator:
--- Zitat von: PiA am 07.02.2023 17:17 ---Ja, ich befürchte auch, dass der Personaler die in Rede stehenden neuen Tätigkeiten nach der Qualifizierungszeit nur dann übertragen möchte, wenn sie während der Qualifizierungszeit zu seiner Zufriedenheit erledigt wurden.
Damit stellt sich die Zwickmühle wie folgt dar:
Entweder abmahnwürdig nicht übertragene Tätigkeiten ausüben und im "Bewährungsfall" die Stelle bekommen oder rechtskonform verhalten und die Stelle mangels "Bewährung" nicht bekommen... ("Bewährung" aus Sicht des Personalers)
Die Mitteilung, dass man sich ohne Übertragung der Tätigkeiten in diesen nicht bewähren kann, führt selbstredend zur Nichtbewährung wg. Querulantentums. Das wird so nirgendwo stehen, aber ein anderer Grund wird sich finden.
--- End quote ---
Daher wäre mein Rat, die Details um die Aufgabenübertragung detailliert und schriftlich mit dem Personaler zu klären.
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