Moin,
ich absolviere neben meiner Vollzeitstelle ein berufsbegleitendes Studium zum Verwaltungsdiplom.
Die Vorlesungen erfolgen jeden Freitagnachmittag und ganztägig am Samstag.
Am Freitag bin ich gemäß Fortbildungsvereinbarung freigestellt und erhalte dafür 5 Zeitstunden (Dauer der Vorlesung am Freitag) gutgeschrieben. Wenn meine Kollegen jedoch krank sind oder Urlaub haben, muss ich freitags trotzdem zur Arbeit kommen, damit jemand in den Öffnungszeiten da ist. Anschließend fahre ich dann direkt zur Vorlesung. Die Vorlesungen am Samstag gelten nicht als Arbeitszeit und ich erhalte auch keine Zuschläge.
Gilt hier § 5 Absatz 6 TVöD? Müsste die Zeit am Samstag nicht auch Arbeitzeit sein?