Autor Thema: Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14  (Read 3653 times)

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #15 am: 14.02.2023 16:47 »


Das wird dir keiner sagen können, man hat schon Pferde kotzen sehen. Ist eine Frage der individuellen Risikoabwägung.

Danke! Das hatte ich befürchtet. Ich wäge jetzt mal ab: Entweder ich kündige ohne vorlage des Vertrages am 17.02. oder ich gehe das Risiko ein, dass mein jetziger Arbeitgeber einem Auflösungsvertrag zu Ende April nicht zustimmt.

Grüße.

Weitere Alternativen wären, mit dem neuen AG einen späteren Eintrittstermin zu vereinbaren oder auf eine rechtzeitige Ausfertigung zu bestehen.

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Antw:Stellenwechsel Angebot E13, Wunsch E14
« Antwort #16 am: 15.02.2023 11:22 »
Streng genommen kannst du ja nur zum 31.03. kündigen, nicht zum 30.04. Da bräuchtest du einen Aufhebungsvertrag.