Autor Thema: Wie komme ich an die VBL Beiträge nach knapp 4 Jahren Einzahlung  (Read 4285 times)

Marina

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Hallo zusammen, ich habe das Forum durchforstet auf der Suche nach Antworten aber zu meinem Fall nichts eindeutiges bzw. erfreuliches gefunden.

Ich bin seit dem 01.02.23 in der freien Wirtschaft tätig. War ab dem 01.03.2019 bei VBL klassik. Wollte mir nun meine Beiträge erstatten lassen, habe aber eine Ablehnung mit Verweis auf die Neuregelung (36 Monate) erhalten. Ich bin 37 Jahre alt und hätte wirklich gerne die Pflichtbeiträge zurück. Habe gelesen, dass manche im Klageverfahren mit der VBL waren und würde mich über eine Rückmeldung zum Ausgang des Verfahrens freuen.
Weiter stelle ich mir die Frage, ob die Vertragsänderung zum 01.04.21 eine Rolle spielen könnte (unverändertes Fortbestehen) oder sogar das nicht in Kenntnissetzen (Renteninformation aus 08/22 sagt aus, dass die Wartezeit nicht erfüllt ist) eine Rolle spielen könnte. Würde mich über jeden Tipp freuen.

Liebe Grüße
Marina

Ozymandias

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Das meiste hat sowieso der Arbeitgeber bezahlt.
Einfach laufen lassen und in ein paar Jahrzehnten rechtzeitig beantragen.

Marina

  • Gast
Danke für deine Rückmeldung. Die Beiträge des Arbeitgebers will ich auch nicht haben, nur das was ich eingezahlt habe. Die VBL verweist aber auf die Unverfallbarkeit und will mir die nicht erstatten, obwohl noch keine 60 Monate eingezahlt wurde. Im Netz werde ich nicht fündig, nur hier im Forum gab es einige Diskussionen dazu. Vielleicht konnte jemand den Anspruch durchsetzen und mag mir Tipps geben.
 Daher die Frage.

Rentenonkel

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Bei einer Finanzierung durch den Arbeitgeber tritt die Unverfallbarkeit der Anwartschaften nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein:

bei Zusagen nach dem 31.12.2017:

1.) wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Lebenjahr vollendet hat und

2.) die Versorgungszusage seit 3 Jahre oder länger besteht.

Bei Zusagen vor dem 1.1.2018 musste der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Zusage mindestens fünf Jahre bestanden haben, bei Zusagen vor dem 01.01.2009 musste der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitserhältnisses das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Die Unverfallbarkeit unterstreicht den Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung: Da die betriebliche Altersversorgung Teil der Vergütung für die bereits geleistete Arbeit ist, kann sie dem Arbeitnehmer bei Erfüllung der Unverfallbarkeit nicht mehr vollständig oder teilweise (durch Beitragserstattung) entzogen werden.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen schließen daher bei Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2017 und einer mehr als dreijährigen Zugehörigkeit zur VBL eine Beitragserstattung aus.

Marina

  • Gast
Danke für Bereitstellung des Auszugs. Das habe ich mir natürlich schon durchgelesen. Interessant ist für mich auch, ab wann die Zusage gilt. Mit meinem AG, der mich bei der VBL versichert hat, habe ich den AV ab dem 01.03.2019 unterschrieben. Mir wurden jedoch die Dienstjahre aus der Vorbeschäftigung zuerkannt (05.09.2016 - 28.02.2019 war ich bei einem anderen Träger beschäftigt, habe aber dieselbe Tätigkeit ausgeübt). Die Zuerkennung der Dienstjahre habe ich im Hinblick auf die Betriebszugehörigkeit erhalten). Ich habe hier gelesen, dass sich jemand die Beiträge für über 4 Jahre hat erstatten lassen und hoffe, dass dieser Mensch sich noch meldet.
Trotzdem danke für deine Bemühungen.

Liebe Grüße
Marina

Ozymandias

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Manche Leute wollen sich echt aus Langeweile ins eigene Bein schießen.
Das Vorhaben ist von Anfang an finanziell gar nicht lohnenswert.  :-X

Marina

  • Gast
Das geht dich doch überhaupt nichts an! Die Frage war nicht, ob es sich lohnt. Die Frage war, wie ich an MEIN Geld komme. Aber manche Leute müssen immer und überall ihren Senf dazu geben, auch wenn sie garnicht nach deren Meinung gefragt wurden.
Ist dir langweilig? Hast du keine Freunde? Oder warum gibst du solch ein blödes Kommentar ab?
Kannst du helfen? Nein? Dann halte doch raus. Ich habe explizit nach Tips gefragt, wie ich an MEIN Geld komme. Nicht ob es Sinn macht. Und auch nicht, was du davon hältst. In diesem Sinne ... einen wunderschönen gute Morgen.

Herbert Meyer

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Auf die wirtschaftliche Unsinnigkeit eines Vorhabens hinzuweisen ist durchaus Teil einer Beratung. Und die möchtest du hier ja augenscheinlich erhalten.

was_guckst_du

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Das geht dich doch überhaupt nichts an! Die Frage war nicht, ob es sich lohnt. Die Frage war, wie ich an MEIN Geld komme. Aber manche Leute müssen immer und überall ihren Senf dazu geben, auch wenn sie garnicht nach deren Meinung gefragt wurden.
Ist dir langweilig? Hast du keine Freunde? Oder warum gibst du solch ein blödes Kommentar ab?
Kannst du helfen? Nein? Dann halte doch raus. Ich habe explizit nach Tips gefragt, wie ich an MEIN Geld komme. Nicht ob es Sinn macht. Und auch nicht, was du davon hältst. In diesem Sinne ... einen wunderschönen gute Morgen.
...frustrierte Sozialpädagogin, die nicht die erwartete Antwort erhält... ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Rentenonkel

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Danke für Bereitstellung des Auszugs. Das habe ich mir natürlich schon durchgelesen. Interessant ist für mich auch, ab wann die Zusage gilt. Mit meinem AG, der mich bei der VBL versichert hat, habe ich den AV ab dem 01.03.2019 unterschrieben. Mir wurden jedoch die Dienstjahre aus der Vorbeschäftigung zuerkannt (05.09.2016 - 28.02.2019 war ich bei einem anderen Träger beschäftigt, habe aber dieselbe Tätigkeit ausgeübt). Die Zuerkennung der Dienstjahre habe ich im Hinblick auf die Betriebszugehörigkeit erhalten). Ich habe hier gelesen, dass sich jemand die Beiträge für über 4 Jahre hat erstatten lassen und hoffe, dass dieser Mensch sich noch meldet.
Trotzdem danke für deine Bemühungen.

Liebe Grüße
Marina

Beschäftigte im öffentlichen Dienst können ihre Versicherungszeiten der tarifvertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung zusammenrechnen lassen, falls sie im Laufe ihres Arbeitslebens bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen (ZVKs) pflichtversichert waren. Darauf haben sich die VBL und alle 17 kommunalen, 4 kirchlichen Zusatzversorgungskassen sowie 3 Sonderkassen geeinigt.

Die Überleitungsabkommen sehen die gegenseitige Anerkennung von Pflichtversicherungszeiten zwischen der VBL und den Zusatzversorgungskassen der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) für die Erfüllung der Wartezeit von 60 Umlage-/ Beitragsmonaten vor.

Ein Versicherter, der bei der VBL weniger als 60 Umlage-/Beitragsmonate erworben hat, erhält dennoch im Versicherungsfall eine Betriebsrente von der VBL, wenn er unter Berücksichtigung auch der bei einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens 60 Umlage/Beitragsmonate aufweist.

Hat im umgekehrten Fall ein Versicherter bei einer anderen Zusatzversorgungskasse die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten nicht erfüllt, so hat er dennoch bei Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Betriebsrente gegen diese Kasse, wenn er unter Berücksichtigung sowohl bei dieser als auch bei der VBL zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens 60 Umlage-/Beitragsmonate aufweist.

Somit bekommst Du Dein Geld aus beiden Zusatzversorgungssystemen (zuzüglich der Umlage vom Arbeitgeber) in Form von zwei monatlichen Betriebsrenten ab Eintritt des Versorgungsfalles. Das kann beispielsweise eine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung sein.

was_guckst_du

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...solange will sie doch nicht auf IHR Geld warten... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Flying

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Das geht dich doch überhaupt nichts an! Die Frage war nicht, ob es sich lohnt. Die Frage war, wie ich an MEIN Geld komme. Aber manche Leute müssen immer und überall ihren Senf dazu geben, auch wenn sie garnicht nach deren Meinung gefragt wurden.
Ist dir langweilig? Hast du keine Freunde? Oder warum gibst du solch ein blödes Kommentar ab?
Kannst du helfen? Nein? Dann halte doch raus. Ich habe explizit nach Tips gefragt, wie ich an MEIN Geld komme. Nicht ob es Sinn macht. Und auch nicht, was du davon hältst. In diesem Sinne ... einen wunderschönen gute Morgen.

Wenn du es bei der VBL genauso freundlich versuchst, helfen die dir doch auch bestimmt gerne.

Marina

  • Gast
Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.

[Edit von Admin2 wegen Beleidigung]
« Last Edit: 10.02.2023 02:35 von Admin2 »

Bastel

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Muss man nicht auch noch zwischen Ost und West differenzieren? Irgendwas war da mal.

Marina

  • Gast
Ja, Ost kann grundsätzlich keine Erstattung beantragen. West schon. Ich bin West. Habe eben einen "Widerspruch" abgeschickt. Mal schauen. Ich werde mich auch nicht scheuen zu klagen. Ist ja gerichtskostenfrei.