Danke für Bereitstellung des Auszugs. Das habe ich mir natürlich schon durchgelesen. Interessant ist für mich auch, ab wann die Zusage gilt. Mit meinem AG, der mich bei der VBL versichert hat, habe ich den AV ab dem 01.03.2019 unterschrieben. Mir wurden jedoch die Dienstjahre aus der Vorbeschäftigung zuerkannt (05.09.2016 - 28.02.2019 war ich bei einem anderen Träger beschäftigt, habe aber dieselbe Tätigkeit ausgeübt). Die Zuerkennung der Dienstjahre habe ich im Hinblick auf die Betriebszugehörigkeit erhalten). Ich habe hier gelesen, dass sich jemand die Beiträge für über 4 Jahre hat erstatten lassen und hoffe, dass dieser Mensch sich noch meldet.
Trotzdem danke für deine Bemühungen.
Liebe Grüße
Marina
Beschäftigte im öffentlichen Dienst können ihre Versicherungszeiten der tarifvertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung zusammenrechnen lassen, falls sie im Laufe ihres Arbeitslebens bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen (ZVKs) pflichtversichert waren. Darauf haben sich die VBL und alle 17 kommunalen, 4 kirchlichen Zusatzversorgungskassen sowie 3 Sonderkassen geeinigt.
Die Überleitungsabkommen sehen die gegenseitige Anerkennung von Pflichtversicherungszeiten zwischen der VBL und den Zusatzversorgungskassen der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) für die Erfüllung der Wartezeit von 60 Umlage-/ Beitragsmonaten vor.
Ein Versicherter, der bei der VBL weniger als 60 Umlage-/Beitragsmonate erworben hat, erhält dennoch im Versicherungsfall eine Betriebsrente von der VBL, wenn er unter Berücksichtigung auch der bei einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens 60 Umlage/Beitragsmonate aufweist.
Hat im umgekehrten Fall ein Versicherter bei einer anderen Zusatzversorgungskasse die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten nicht erfüllt, so hat er dennoch bei Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Betriebsrente gegen diese Kasse, wenn er unter Berücksichtigung sowohl bei dieser als auch bei der VBL zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens 60 Umlage-/Beitragsmonate aufweist.
Somit bekommst Du
Dein Geld aus beiden Zusatzversorgungssystemen (zuzüglich der Umlage vom Arbeitgeber) in Form von zwei monatlichen Betriebsrenten ab Eintritt des Versorgungsfalles. Das kann beispielsweise eine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung sein.