Autor Thema: Wie komme ich an die VBL Beiträge nach knapp 4 Jahren Einzahlung  (Read 4426 times)

Rentenonkel

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Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.

Vielleicht wird der Vorteil anhand eines konkreten, etwas vereinfachten Rechenbeispiels deutlicher:

Nehmen wir mal an, Du hast 4 Jahre lang etwa 2500 EUR brutto verdient. In dieser Zeit wurden von Deinem Gehalt etwa 1.700 EUR in die VBL eingezahlt. In dem gleichen Zeitraum hat der Arbeitgeber etwa 8200 EUR eingezahlt. Je nach Alter bei der Einzahlung erwirbt man daraus Versorgungspunkte. Nehmen wir mal an, Du bist mittleren Alters. Dann sind etwa 12 Versorgungspunkten durchaus realistisch. Daraus hättest Du eine VBL Rente von etwa 48 EUR zu erwarten.

Um eine solche Altersrente bei einem privaten Anbieter Deines Vertrauens aufzubauen, benötigt man etwa 12.500 bis 15.000 EUR Kapital. Bei einer zusätzlichen Versorgung für den Fall der Erwerbsminderung wäre der Betrag nochmal 10 bis 20 % höher.

Mit einer einmaligen Abfindung von 1.700 EUR steht man sich da deutlich schlechter, selbst wenn man dieses Geld noch die nächsten x Jahre in ETF Fonds investiert. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil von 8200 EUR der Solidargemeinschaft der VBL zugute kommt und eben nicht mit ausgezahlt wird. Diesen Anteil hat man sich aber auch erarbeitet.

Insofern ist die neue Regelung gegenüber der alten finanziell die für die Versicherten, die mehr als drei aber weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, die langfristig deutlich bessere.

Ozymandias

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Manche Leute sind einfach allergisch gegen Geld. Klagen um Geld zu verlieren,  auf die Idee muss man erstmal kommen.

Hat da etwa jemand zu viele Klarna-Schulden angehäuft? Dafür gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.

So bald Anträge in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, ist das Arbeitsgerichtsverfahren nicht mehr kostenlos.

Die Neuregelung ist vorteilhaft und gilt für Arbeitsverträge ab 2018. Nach ihren Angaben ist die 36 Monate Wartezeit erfüllt.

Richter sind übrigens sehr allergisch, wenn man solche Fantasieklagen einreicht.

was_guckst_du

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@Marina

...meine Einschätzung hat wohl ins Schwarze getroffen ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Marina

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Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.

Vielleicht wird der Vorteil anhand eines konkreten, etwas vereinfachten Rechenbeispiels deutlicher:

Nehmen wir mal an, Du hast 4 Jahre lang etwa 2500 EUR brutto verdient. In dieser Zeit wurden von Deinem Gehalt etwa 1.700 EUR in die VBL eingezahlt. In dem gleichen Zeitraum hat der Arbeitgeber etwa 8200 EUR eingezahlt. Je nach Alter bei der Einzahlung erwirbt man daraus Versorgungspunkte. Nehmen wir mal an, Du bist mittleren Alters. Dann sind etwa 12 Versorgungspunkten durchaus realistisch. Daraus hättest Du eine VBL Rente von etwa 48 EUR zu erwarten.

Um eine solche Altersrente bei einem privaten Anbieter Deines Vertrauens aufzubauen, benötigt man etwa 12.500 bis 15.000 EUR Kapital. Bei einer zusätzlichen Versorgung für den Fall der Erwerbsminderung wäre der Betrag nochmal 10 bis 20 % höher.

Mit einer einmaligen Abfindung von 1.700 EUR steht man sich da deutlich schlechter, selbst wenn man dieses Geld noch die nächsten x Jahre in ETF Fonds investiert. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil von 8200 EUR der Solidargemeinschaft der VBL zugute kommt und eben nicht mit ausgezahlt wird. Diesen Anteil hat man sich aber auch erarbeitet.

Insofern ist die neue Regelung gegenüber der alten finanziell die für die Versicherten, die mehr als drei aber weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, die langfristig deutlich bessere.

Das ist mir alles durchaus bewusst. Ich bin aber erst 37 und wer weiß, ob ich jemals so alt werde, dass ich überhaupt Rente erhalte. Auf lange Sicht, überlege ich durchaus das Land zu verlassen und habe kein Interesse an diesem Minibetrag an Rente. Und ob die in das Land, wo ich hin möchte überwiesen wird, ist auch fraglich.
Ich verschenke den Arbeitgeberanteil gerne der Solidargemeinschaft, will eben nur MEIN eingezahltes wieder haben.
Naja mal schauen was der "Widerspruch" bringt.
Trotzdem danke für deine Bemühungen und Erklärungen.
Liebe Grüße

Marina

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Manche Leute sind einfach allergisch gegen Geld. Klagen um Geld zu verlieren,  auf die Idee muss man erstmal kommen.

Hat da etwa jemand zu viele Klarna-Schulden angehäuft? Dafür gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.

So bald Anträge in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, ist das Arbeitsgerichtsverfahren nicht mehr kostenlos.

Die Neuregelung ist vorteilhaft und gilt für Arbeitsverträge ab 2018. Nach ihren Angaben ist die 36 Monate Wartezeit erfüllt.

Richter sind übrigens sehr allergisch, wenn man solche Fantasieklagen einreicht.

Noch einer mit Unterstellungen 😂 kennt ihr die Gesetze in diesem Land? Du bist der zweite hier, den ich anzeigen könnte.

Das Verfahren gegen die VBL wird nicht vor dem Arbeitsgericht geführt.
Ich sehe aber schon, dass einige hier keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem haben. Gesetze sind das Eine, Rechtsprechungen das Andere. Diese Änderung ist so neu, dass es dazu noch keine Rechtsprechung gibt. Wird Zeit das zu ändern. Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, zwangsweise, und wurde über die Änderung der Wartezeit nicht informiert. In meinem letzten Bescheid steht, dass die Wartezeit nicht erfüllt ist. Punkt. Ich will meine Kohle wieder haben. Das ist mein Geld, den Arbeitgeberanteil schenke ich denen doch. Verstehe das Problem nicht. Das ist eine Menge Geld, mein Brutto war um einiges höher als 2,5k. G. D. bei der BA. Ich möchte das Geld nicht verschenken. Wer weiß was in 30 Jahren ist. Vielleicht lebe ich bis dahin nicht mehr. Es geht nicht immer um Schulden, aber die Menschen müssen immer von sich auf andere schließen.

gerzeb

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Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.

Vielleicht wird der Vorteil anhand eines konkreten, etwas vereinfachten Rechenbeispiels deutlicher:

Nehmen wir mal an, Du hast 4 Jahre lang etwa 2500 EUR brutto verdient. In dieser Zeit wurden von Deinem Gehalt etwa 1.700 EUR in die VBL eingezahlt. In dem gleichen Zeitraum hat der Arbeitgeber etwa 8200 EUR eingezahlt. Je nach Alter bei der Einzahlung erwirbt man daraus Versorgungspunkte. Nehmen wir mal an, Du bist mittleren Alters. Dann sind etwa 12 Versorgungspunkten durchaus realistisch. Daraus hättest Du eine VBL Rente von etwa 48 EUR zu erwarten.

Um eine solche Altersrente bei einem privaten Anbieter Deines Vertrauens aufzubauen, benötigt man etwa 12.500 bis 15.000 EUR Kapital. Bei einer zusätzlichen Versorgung für den Fall der Erwerbsminderung wäre der Betrag nochmal 10 bis 20 % höher.

Mit einer einmaligen Abfindung von 1.700 EUR steht man sich da deutlich schlechter, selbst wenn man dieses Geld noch die nächsten x Jahre in ETF Fonds investiert. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil von 8200 EUR der Solidargemeinschaft der VBL zugute kommt und eben nicht mit ausgezahlt wird. Diesen Anteil hat man sich aber auch erarbeitet.

Insofern ist die neue Regelung gegenüber der alten finanziell die für die Versicherten, die mehr als drei aber weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, die langfristig deutlich bessere.

Das ist mir alles durchaus bewusst. Ich bin aber erst 37 und wer weiß, ob ich jemals so alt werde, dass ich überhaupt Rente erhalte.  [bla bla]

Na dann, wofür überhaupt arbeiten? Ab zum Jobcenter, Bürgergeld beantragen und das Leben in vollen Zügen genießen. Falls du doch so alt wirst gibt es schließlich immer noch die Grundsicherung im Alter  8)


Manche Leute sind einfach allergisch gegen Geld. Klagen um Geld zu verlieren,  auf die Idee muss man erstmal kommen.

Hat da etwa jemand zu viele Klarna-Schulden angehäuft? Dafür gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.

So bald Anträge in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, ist das Arbeitsgerichtsverfahren nicht mehr kostenlos.

Die Neuregelung ist vorteilhaft und gilt für Arbeitsverträge ab 2018. Nach ihren Angaben ist die 36 Monate Wartezeit erfüllt.

Richter sind übrigens sehr allergisch, wenn man solche Fantasieklagen einreicht.

Noch einer mit Unterstellungen 😂 kennt ihr die Gesetze in diesem Land? Du bist der zweite hier, den ich anzeigen könnte.


Ohne Worte... Dann bitte nicht zögern, buch dir bitte noch heute das One-Way-Ticket in den Dschungel...

Da du ja aber scheinbar eine ganz schlaue bist, beantworte mir bitte eine Frage... Seit wann gibt es einen g. D. bei der BA, wo man in die VBL einzahlt? Dachte immer, das wäre Angestellten vorbehalten?

Marina

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Angestellte im g. D. bei der BA. So nennt sich das zumindest. Ab der TE IV ist man im gehobenen Dienst. Nicht?
Auf die anderen Kommentare werde ich nicht mal eingehen.

Britta2

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Eventuell könnte ein Anwalt beraten, ob Du das eingezalte Geld besser kampflos abschreiben solltest.
Fakt ist - weil Du erst 37 bist - was aus diesen bisherigen Einzahlungen später als Zusatzrente ausbezahl wird, ist eine billige Lachnummer.  Ja, es ist frustrierend, zumal man zwangsangemeldet ist ... 
Ich glaube nicht dass Du hier im Forum echte Hilfe erhalten kannst, wie Du Deine Einazhlungen zeitnah in voller Höhe zurück bekommst.

Herbert Meyer

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Eventuell könnte ein Anwalt beraten, ob Du das eingezalte Geld besser kampflos abschreiben solltest.
Fakt ist - weil Du erst 37 bist - was aus diesen bisherigen Einzahlungen später als Zusatzrente ausbezahl wird, ist eine billige Lachnummer.  Ja, es ist frustrierend, zumal man zwangsangemeldet ist ... 
Ich glaube nicht dass Du hier im Forum echte Hilfe erhalten kannst, wie Du Deine Einazhlungen zeitnah in voller Höhe zurück bekommst.

Auch wenn wir das angenommene Bruttogehalt der Petentin von 2.500 auf 4.000 Euro erhöhen, lohnt es sich mit Sicherheit nicht einen Anwalt hinzuzuziehen, denn der lässt sich nicht mit Luft und Liebe entlohnen. Selbst bei einer Rechtsschutzversicherung wäre es fraglich, ob die Versicherung bei einem solchen Sachverhalt Leistung gewährt...

Und dass es sich bei dein bereits erworbenen Ansprüchen nicht um eine "billige Lachnummer" handelt, wurde bereits vorgerechnet. Wie angeführt lassen sich die erworbenen Ansprüche durch keinerlei Direktversicherung oder ETF-Sparplan schlagen und auch im Ausland benötigt man ja irgendeine Form der Altersvorsorge.

gerzeb

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Angestellte im g. D. bei der BA. So nennt sich das zumindest. Ab der TE IV ist man im gehobenen Dienst. Nicht?
Auf die anderen Kommentare werde ich nicht mal eingehen.

Wie sich irgendetwas irgendwo nennt ist vollkommen irrelevant. Bei Angestellten gibt es keinen gehobenen Dienst. Es handelt sich um eine Laufbahngruppe bei Beamten

modesty

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Auf die wirtschaftliche Unsinnigkeit eines Vorhabens hinzuweisen ist durchaus Teil einer Beratung. Und die möchtest du hier ja augenscheinlich erhalten.

Exakt so sehe ich das auch, das Verhalten erinnert mich an meine deutsch-russische Ex-Freundin. Die ham schon nen Dickkopf. Alles was nicht in ihre Sichtweise passt, selbst wenn es für sie positiv ist, wird ziemlich aggressiv abgelehnt :D

BalBund

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Angestellte im g. D. bei der BA. So nennt sich das zumindest. Ab der TE IV ist man im gehobenen Dienst. Nicht?
Auf die anderen Kommentare werde ich nicht mal eingehen.

noch dazu ist TE IV die gewöhnlichste Stufe überhaupt. Arbeitsvermittlerin, im besten Fall mit Studium an der HS der Bundesagentur, im schlimmsten Fall von einem anderen Arbeitsvermittler im Quereinstieg rekrutiert weil im studierten Orchideenfach (natürlich auf Master) nicht vermittelbar.

Aber gut, mittlerweile scheint genügend Geld vorhanden zu sein um einen Musterprozess zu führen, das ist natürlich zu begrüßen, weil Rechtssicherheit immer wichtig ist.

Ich persönlich sehe da keine Chancen, analoge Klagen in 2009 nach den großen Reform sind ebenfalls gescheitert, aber vielleicht findet ein cleverer Anwalt ja eine Lücke.