Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.
Vielleicht wird der Vorteil anhand eines konkreten, etwas vereinfachten Rechenbeispiels deutlicher:
Nehmen wir mal an, Du hast 4 Jahre lang etwa 2500 EUR brutto verdient. In dieser Zeit wurden von Deinem Gehalt etwa 1.700 EUR in die VBL eingezahlt. In dem gleichen Zeitraum hat der Arbeitgeber etwa 8200 EUR eingezahlt. Je nach Alter bei der Einzahlung erwirbt man daraus Versorgungspunkte. Nehmen wir mal an, Du bist mittleren Alters. Dann sind etwa 12 Versorgungspunkten durchaus realistisch. Daraus hättest Du eine VBL Rente von etwa 48 EUR zu erwarten.
Um eine solche Altersrente bei einem privaten Anbieter Deines Vertrauens aufzubauen, benötigt man etwa 12.500 bis 15.000 EUR Kapital. Bei einer zusätzlichen Versorgung für den Fall der Erwerbsminderung wäre der Betrag nochmal 10 bis 20 % höher.
Mit einer einmaligen Abfindung von 1.700 EUR steht man sich da deutlich schlechter, selbst wenn man dieses Geld noch die nächsten x Jahre in ETF Fonds investiert. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil von 8200 EUR der Solidargemeinschaft der VBL zugute kommt und eben nicht mit ausgezahlt wird. Diesen Anteil hat man sich aber auch erarbeitet.
Insofern ist die neue Regelung gegenüber der alten finanziell die für die Versicherten, die mehr als drei aber weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, die langfristig deutlich bessere.