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Vorstellungsgespräch - Verhandlung bei der Stufenzuordnung

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Andre4s:
Guten Abend Zusammen,

Ich habe bald ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde (TV-L). Bei meinem jetzigen Arbeitgeber (ebenfalls Behörde und TV-L)  bin ich in der EG 11, Stufe 3 eingruppiert. Bei dem voraussichtlich zukünftigen Arbeitgeber wird für eine Eingruppierung in die EG12 eine mind. 3 jährige Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich vorausgesetzt. Ab Mai hätte ich die 3 Jahre Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich erfüllt. Da ich dann ja regulär in die EG 12 Stufe 3 eingruppiert werden müsste, stellt sich mir die Frage, ob ich auch eine höhere Stufe verlangen kann.
Da ich nächstes Jahr bei der EG11 in die Stufe 4 kommen würde, würde ich faktisch aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Jahressonderzahlung etwas weniger erhalten.
Somit wäre meine Frage, ob sich der neue Arbeitgeber überhaupt darauf einlassen würde, wenn ich die Stufe 4 verlangen würde bzw. ob dies überhaupt so machbar wäre.

Ich wäre dankbar für eine Rückmeldung.

LG
Der Andi


SVAbackagain:
Der Arbeitgeber kann förderliche Zeiten berücksichtigen, sofern und soweit sie vorliegen.

E15TVL:

--- Zitat von: Andre4s am 07.02.2023 21:22 ---[…] Bei dem voraussichtlich zukünftigen Arbeitgeber wird für eine Eingruppierung in die EG12 eine mind. 3 jährige Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich vorausgesetzt. Ab Mai hätte ich die 3 Jahre Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich erfüllt. Da ich dann ja regulär in die EG 12 Stufe 3 eingruppiert werden müsste, stellt sich mir die Frage, ob ich auch eine höhere Stufe verlangen kann. […]

--- End quote ---
Das ist ein Trugschluss. Stufe 3 wäre möglich, wenn „einschlägige Berufserfahrung“ vorliegt. Eine solche kann regelmäßig nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erworben werden. Der AG kann förderliche Zeiten berücksichtigen, dies ist aber Verhandlungssache.

Mit den 3 Jahren ist wahrscheinlich eine „dreijährige praktische Erfahrung“ gemeint (z. B. EG12 bei den IT‘lern).

SVAbackagain:
Und Fallgruppe 1 und 3, also alle Fallgruppen der E12. Genau wie bei den Ingenieuren (langjährig ist dreijährig; Funfact: zweijährig wäre mehrjährig).

Andre4s:
§ 17 Absatz 4)   Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der- jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob fak- tisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt

Demnach müsste ich doch in die Stufe 3 kommen?

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