Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Personalratsvorsitzender
Herke:
Hallo zusammen,
mir wird die Möglichkeit geboten, die Nachfolge des derzeitigen Personalratsvorsitzenden anzutreten.
Bis dato war ich Stellvertreter.
Derzeit bin ich Sachbearbeiter im Steueramt, EG9a.
Nehme ich bei einer Freistellung für den Personalrat meine Eingruppierung mit, oder gibt es seitens des Dienstherren Spielraum im Hinblick auf die Eingruppierung?
Danke für eine kurzes Feedback.
Gruß!
Insider2:
Nein
Herke:
Hallo Insider2,
das ist aber ein sehr kurzes Feedback... ;D
Nein, ich nehme meine EG nicht mit, oder
nein, der Dienstherr hat keinen Spielraum?
Detlef S:
Hallo Herke,
da du nur von deiner Tätigkeit freigestellt bist, bleibt die Eingruppierung gleich.
Spielraum bzgl. deiner PR-Tätigkeit im Hinblick auf die Eingruppierung gibt es lt. Tarifrecht nicht.
brian:
Personalrat ist eine Ehrenamt, zu dem Du gewählt wurdest. Dafür wirst Du hoffentlich gar nicht bezahlt sonst müßte man sich Gedanken machen, ob Du wirlich unparteiisch bist. Bezahlt wirst Du für Deine "normale" Tätigkeit, von der Du freigestellt bist. Die Aufgabe wurde Dir schließlich nicht vom Arbeitgeber dauerhaft übertragen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version