Stufenlaufzeit - interner vs. externer Stellenwechsel

Begonnen von christine1407, 09.02.2023 19:42

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christine1407

Hallo zusammen,

bis 30.04.2022 war in EG6 Stufe 4 mit zurückgelegter Stufenlaufzeit von 1,5 Jahren eingruppiert.
Ab 01.05.2022 habe ich intern die Stelle gewechselt und bin von nun an in EG9a Stufe 4, die zurückgelegte Stufenlaufzeit von 1,5 Jahren in Stufe 4, EG6 wurde mir auf die neue Entgeltgruppe 9a nicht angerechnet.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, ob die zurückgelegte Stufenlaufzeit von 1,5 Jahren nicht angerechnet werden könnte, mein AG lehnte es ab.

Von einer Kollegin, die seit 01.02.2023 bei uns neu arbeitet, habe ich erfahren, dass sie bei ihrem vorherigen AG in EG6 Stufe 2 (seit 01.07.2022) war.
Bei uns ist sie nun in EG9b Stufe 2 mit ihrer zurückgelegten Stufenlaufzeit vom 01.07.2022 eingestellt.

Wie geht sowas, bei mir wird es abgelehnt mit der Begründung ,,die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angerechnet" und bei der neuen Kollegin wird dies nun doch angerechnet und sie kommt von extern!


Hatte jemand von euch so einen ähnlichen Fall und kann mir dabei weithelfen?

Besten Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße

SVAbackagain

Der Arbeitgeber behandelt unterschiedliche Sachverhalte (Höhergruppierung, Einstellung) unterschiedlich. Welche Hilfe sollte es da geben und wobei soll geholfen werden?

christine1407

Danke für deine schnelle Antwort :)

Gibt es für meinen Fall noch irgendetwas zu beachten oder nachträglich zu verhandeln? Oder gibt es tatsächlich keine Chance die zurückgelegte Zeit anrechnen zulassen?

Das heißt, auch wenn ich meine Stelle wechsle und die neue Stelle höher eingruppiert ist, spricht man immer von einer Höhergruppierung? (Ich dachte nämlich eine Höhergruppierung ist für ein und dieselbe Stelle z.B. durch Anforderung einer Stellenbewertung..)

SVAbackagain

Stellen sind nicht eingruppiert, Tarifbeschäftigte sind eingruppiert. Stellen sind tariflich unbeachtlich. Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber. Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.

christine1407

Danke für die Erklärung!

Und bei einer Einstellung könnte man was die zurückgelegten Stufenlaufzeit angelangt verhandeln? Versteh ich das richtig?

SVAbackagain

Tariflich sind förderliche Zeiten nur bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Mehrere KAVs dulden jedoch die übertarifliche Berücksichtigung von überschießenden Zeiten bei der Stufenlaufzeit.

Kaiser80

Zitat von: SVAbackagain in 09.02.2023 20:08
Mehrere KAVs dulden jedoch die übertarifliche Berücksichtigung von überschießenden Zeiten bei der Stufenlaufzeit.
Ist das beim KAV NRW auch der Fall?

SVAbackagain