Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Garantiebetrag
E15TVL:
Wenn du deine Ansprüche nicht nach § 37 geltend gemacht hast, dann nur für die letzten 6 Monate.
Scanner:
Ich arbeite in einem Bereich wo es uns zugesagt wurde (weil für meinen Bereich die Entgeldordnung bzw Voraussetzungen für die Eingruppierung rückwirkend geändert wurden). Also ich bin auch nicht der einzige der rückwirkend Geld für 12 Monate bekommt (andere haben dies schon), aber ich bin mir immer noch nicht sicher was diese 100€ genau bedeuten..
E15TVL:
Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, sondern nur die betragsmäßige. Diese führt von E6/6 nach E8/4. Dabei wird geschaut, dass mindestens das bisherige Tabellenentgelt rausspringt. Ist der Gehaltszuwachs kleiner als 100 EUR, gibt es diese 100 EUR an Stelle des Höhergruppierungsgewinns als Garantiebetrag.
In deinem Fall also 3362,77 EUR (E6/6) + 100 EUR = 3462,77 EUR. Die E8/4 hätte sonst eigentlich 3419,58 EUR.
Scanner:
--- Zitat von: E15TVL am 09.02.2023 14:24 ---Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, sondern nur die betragsmäßige. Diese führt von E6/6 nach E8/4. Dabei wird geschaut, dass mindestens das bisherige Tabellenentgelt rausspringt. Ist der Gehaltszuwachs kleiner als 100 EUR, gibt es diese als Garantiebetrag.
--- End quote ---
Ok, und was wäre, wenn man insgesamt über 100€ wäre?
E15TVL:
Nichts. Der Höhergruppierungsgewinn durch Garantiebetrag wird allerdings auf den Betrag gedeckelt, den man bei stufengleicher Höhergruppierung kriegen würde. Ist in deinem Fall aber nicht von Bedeutung.
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