Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu den Zulagenzahlungen während der Schwangerschaft.
Kurz zu mir, ich arbeite als akademisch qualifizierte Pflegekraft im Maßregelvollzug (3-Schichtsystem + Bereitschaftsdienste) und werde nach TvöD VKA 9b Stufe 3 bezahlt. Wegen Corona wurde ich in meiner ersten Schwangerschaft sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt und habe damals eine "Zulagen-Ausgleichszahlung" auf Grundlage der Zulagen der letzten 3 Monate erhalten.
Ich dachte, dass diese "Zulagen-Ausgleichszahlung" immer gezahlt wird (auch ohne Beschäftigungsverbot), da man ja nach MuschG in seinen Arbeitszeiten eingeschränkt wird (auf freiwilliger Basis kann manchmal eine Ausnahme gemacht werden, weiß ich).
Jetzt habe ich "gehört", dass dies nur während Corona so war und sonst keine Ausgleichszahlungen getätigt werden. Stimmt das? Ich habe das Forum und den Tarifvertrag durchforstet, aber nichts dazu gefunden.
Sollte ich nun erneut schwanger werden, werde ich vermutlich kein Beschäftigungsverbot bekommen, werde aber "in ein Büro" versetzt (aufgrund der Gefährlichkeit des Maßregelvollzugs), da fallen ja jegliche Möglichkeiten der Erwirtschaftung von Zulagen weg - auch dann keine Ausgleichszahlung? Wenn ja, ist es ja eine Benachteiligung der werdenden Mutter, welche ja nach Gesetzt nicht sein darf.
Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt und vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!
Danke schonmal fürs Lesen
Lg