Hallo,
eine Kollegin wurde in die EG6 Stufe 4 eingruppiert.
Sie hat keinerlei Verwaltungsausbildung, sondern hat im Krankenhausmanagement gearbeitet. Die Eingruppierung erfolgte, weil sie zuletzt auch in EG 6 Stufe 4 eingruppiert war. Dieser Arbeitgeber war aber eine Privatklinik, kein ÖD. Der bisherige Arbeitgeber hat nach TVÖD gezahlt, jetzt arbeitet sie beim Land.
Sie fürchtet nun, dass der Arbeitgeber zumindest für die Zukunft die Einstufung rückgängig machen könnte. Sind diese Sorgen berechtigt?
Viele Grüße
Andreas