Autor Thema: Assistent*in vs Sekretär*in  (Read 5166 times)

FearOfTheDuck

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #15 am: 11.02.2023 14:31 »
Hat SVA doch getan:



Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

SVAbackagain

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #16 am: 11.02.2023 14:36 »
@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
Nein habe ich nicht verwechselt, hier wurde oft genug empfohlen, mangels Stellenplatzbeschreibung die Stellenplatzausschreibung heranzuziehen.

Mit dieser erfüllt der öffentliche Arbeitgeber seine Pflicht aus dem NachwG. Wer hätte behauptet, man könne damit die Entgeltgruppe bestimmen?

Das ist mir auch klar. Du beantwortest doch auch gerne Fragen zu möglichen Entgeltgruppen anhand von zitierten Stellenauschreibungen. Ganz ehrlich, hättest du bei ersten Stelle anhand der beschriebenen Tätigkeiten in Erwägung gezogen, dass diese bis zur EG10 vergütet werden könnte?

Nicht nur vergütet, sondern auch, dass eine E10 die zutreffende Eingruppierung sein könnte.

Carla

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #17 am: 11.02.2023 14:39 »
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Carla

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #18 am: 11.02.2023 14:42 »
Hat SVA doch getan:



Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Ich finde, die lesen sich ziemlich identisch sogar...

SVAbackagain

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #19 am: 11.02.2023 14:45 »
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht im Ansatz.

SVAbackagain

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #20 am: 11.02.2023 14:50 »
Hat SVA doch getan:



Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Ich finde, die lesen sich ziemlich identisch sogar...

Überhaupt nicht. Die Bauamtssekretärin bringt im Rahmen ihrer Sekretariatstätigkeiten z.B. von anderen erstellte Ratsvorlagen in Form, die OB-Assistentin bereitet im Rahmen ihrer Sekretariatsaufgaben bspw. die Termine des OB vor und nach.

Carla

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #21 am: 11.02.2023 14:54 »
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht im Ansatz.
Mit dieser Antwort kann ich leider auch nichts anfangen, weil ich sie in verstehe. Ihr müsst wissen, viele Fragende hier können mit einigen Formulierungen nicht immer was anfangen, weil sie eben Laien sind...wo jetzt der Unterschied zwischen "werden" und "sind" sein soll, kann sich mir jetzt nicht erschließen. Ich dachte aufgrund der Fragestellung war klar, worauf ich hier raus will. Zwei Sekretariatsstellen mit so einer unterschiedlichen Vergütung, aber wahrscheinlich sind es die Kontakte zu den wichtigeren "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens", die den Unterschied machen. Danke Euch trotzdem für Eure Zeit!

FearOfTheDuck

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #22 am: 11.02.2023 15:12 »
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Bei den Bewerbern, die abgelehnt worden, könnte in der Stellenausschreibung eine bestimmte Qualifikation verlangt worden sein. Hier wäre der AG dann an die Ausschreibung gebunden und allen Bewerbern ohne diese Qualifikation war folgerichtig abzusagen.

Bei den Beschäftigten, die unterhalb der EG liegen, die sich aus den zu übertragenden Aufgaben ergibt, könnte eine Voraussetzung in der Person vorliegen, indem die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.


WasDennNun

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #23 am: 11.02.2023 15:21 »
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Carla

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #24 am: 11.02.2023 15:30 »
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.

SVAbackagain

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« Antwort #25 am: 11.02.2023 15:37 »
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht im Ansatz.
Mit dieser Antwort kann ich leider auch nichts anfangen, weil ich sie in verstehe. Ihr müsst wissen, viele Fragende hier können mit einigen Formulierungen nicht immer was anfangen, weil sie eben Laien sind...wo jetzt der Unterschied zwischen "werden" und "sind" sein soll, kann sich mir jetzt nicht erschließen. Ich dachte aufgrund der Fragestellung war klar, worauf ich hier raus will. Zwei Sekretariatsstellen mit so einer unterschiedlichen Vergütung, aber wahrscheinlich sind es die Kontakte zu den wichtigeren "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens", die den Unterschied machen. Danke Euch trotzdem für Eure Zeit!

Warum sich Dir simpelste Strukturen der deutschen Sprache wie der Unterschied zwischen „eingruppiert sein“ und „eingruppiert werden“ nicht erschließen, bleibt unklar. Tarifbeschäftigte sind eingruppiert und werden nicht von einem anderen und schon gar nicht vom Arbeitgeber eingruppiert. Stellen sind tariflich unbeachtlich und Sekretariatstätigkeiten tariflich wertlose Wortcontainer. Welche enormen Unterschiede Tätigkeiten, die sich unter solche Wortcontainer subsumieren ließen, habe ich doch dargelegt.

SVAbackagain

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« Antwort #26 am: 11.02.2023 15:38 »
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht.

WasDennNun

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« Antwort #27 am: 11.02.2023 15:40 »
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.
Nein, wenn der Schulabbrecher ein sonstiger Beschäftigter ist, dann ist er auch in der EG13.
Ist er aber seltenst.

Wenn in euerem Fall es mehr als eine EG gewesen ist, dann ist es entweder ein Eingruppierungsirrtum, den man gerichtlich klären lassen könnte, oder dein Irrtum, dass beide 100% identische auszuübenden Tätigkeiten haben.

WasDennNun

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« Antwort #28 am: 11.02.2023 15:43 »
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht.
@Carla:
Den Unterschied zwischen Eingruppierung in EGy, aber Entgelt in Höhe von EGx überwiesen bekommen, solltest du versuchen zu verinnerlichen.
Man ist immer korrekt eingruppiert!
Aber man bekommt nicht immer das Entgelt entsprechend dieser EGy, weil der AG und/oder AN denkt man wäre woanders (EGx) eingruppiert.
Dadurch ist man aber nicht in der EGx eingruppiert, sondern weiterhin in der EGy

Carla

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Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
« Antwort #29 am: 11.02.2023 18:44 »
@WasDennNun
Danke, jetzt versteh ich auch die Antwort. Ich glaube das ist aber für viele Laien schwer nachzuvollziehen bzw. kann man nicht davon ausgehen, dass dies allen so klar ist. Die meisten denken wohl, sie sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, nach der sie auch bezahlt werden. Und dementsprechend sehen dann eben auch die Fragen aus. Also vielen Dank nochmal!