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Assistent*in vs Sekretär*in

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SVAbackagain:
Wir wissen das, was in der Ausschreibung steht. Nichts daran ließe auch nur vermuten, dass der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Wertigkeit der beschriebenen Tätigkeit irrt. Eingruppierung ergibt sich automatisch, sie braucht weder umgesetzt werden noch wäre sie darauf angewiesen, dass sie Deiner Meinung entspräche. Das Tätigkeitsfeld Sekretariat ist nunmal sehr weit, die Range geht von einer E3 bis zur E14, weshalb es auf dasselbe Tätigkeitsfeld nicht ankommt, sondern auf die auszuübende Tätigkeit.

Landsknecht:
So läufts eben, wahrscheinlich hat ein guter Bekannter (mit dem selben Parteibuch) eine Tochter, Frau oder Bekannte die Bürokauffrau gelernt hat und die hervorragend für den Posten beim OB geeignet ist. Wahrlich nichts neues, da spielt das Tarifrecht keine Rolle. 8) Pseudoausschreibung mit schon bekannten Ausgang...

SVAbackagain:
Inwiefern würde hier das Tarifrecht keine Rolle spielen? Und welchen Hinweis gäbe es, dass es sich nicht um die zutreffende Eingruppierung handelte?

Neipotz:
Weil es eben so ist. Jeder weiß, dass es die Fälle gibt in welchen nach Optik, Vitamin B oder ob jemand im ortsansäßigen Fußballverein spielt eingestellt wird. Genauso läuft es oft bei der Eingruppierung, erstrecht bei Stellen die es nur einmal bei der Behörde gibt.

Selbes Beispiel sind Pseudostellenausschreibungen. 2 Wochen wenn man die Stelle gedanklich schon besetzt hat und 4 Wochen wenn.man noch keinen hat.

Da kann man rechtlich argumentieren wie man will, es ist einfach das wahre Leben.

SVAbackagain:
Ob jeder das wüsste, kann dahingestellt bleiben. Ob es solche Fälle gibt ebenso. Das ist aber weder zu generalisieren noch gäbe es irgendeinen Hinweis darauf, dass es sich im vorliegenden Sachverhalt um einen solchen handelte.

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