Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HE] "Weitere Zeiten" nicht auf die Erfahrungsstufe anerkannt
Alphonso:
Bei Unzufriedenheit mit der Stufenfestsetzung hilft dann erst einmal ein fristgemäß eingereichter Widerspruch. Denn bei der Festsetzung handelt sich um einen Verwaltungsakt. Anschließend wird die Klage offen bleiben. Hier empfiehlt es sich bspw. bei Beck online mal ein paar Vergleichsfälle zu suchen. Dabei soll es durchaus vorgekommen sein, dass Zeiten und Tätigkeiten aus niedrigeren Laufbahnen, welche fachlich förderlich sind, aber nicht demselben Aufgabenniveau entsprechen anerkannt werden können.
Denna:
Widerspruch ist erledigt. Einen Vergleichsfall mit einem anderen Bewerber in der gleichen Behörde habe ich bisher nicht gefunden. Ich meine ich habe irgendwo mal was gelesen, dass es mal eine Verordnung gab, die im Sinne der Verwaltungsvereinfachung vorgesehen hat, dass grundsätzlich 50% anerkannt werden sollen und damit eine tiefergehende Prüfung gespart wird. Das ist aber auch schon etwas her und ich habe auch das leider nicht mehr gefunden.
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