Guten Tag in die Runde,
ich bin nach 6 Jahren als Arbeitnehmerin analog zum gehobenen Dienst (E9-E12) und 5 Jahren analog zum höheren Dienst (E13) "endlich" vom Land Hessen zur Landesbeamtin ernannt worden.
Bei der Ermittlung der Erfahrungsstufe wurden die fünf Jahre in der E13 angerechnet (4 Jahre Abzug, da "andere Bewerberin", 1 Jahr angerechnet).
Die 6 Jahre als Pendant zum gehobenen Dienst wurden jedoch leider in keiner Weise anerkannt, obwohl das damalige Tätigkeitsfeld extrem hohe Überschneidungen mit dem heutigen aufweist (gleiches Aufgabenfeld, gleiche Organsationseinheit, etc.). Das wundert mich sehr, denn es kann fachlich keinen Zweifel daran bestehen, dass diese Zeiten meiner jetzigen Tätigkeit förderlich waren. Ich gehe also davon aus, dass fachliche Belange bei der Entscheidung wohl keine oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben.
Mir ist klar, dass es sich gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 HBesG um eine Ermessensentscheidung handelt und auch, dass es eine Orientierung am üblichen Vorgehen der Behörde geben muss. Aber dürfen diese Gründe darüber hinweg schauen, dass die Tätigkeitsbereiche im gehobenen Dienst im Grunde identisch waren, nur jetzt mehr Verantwortung übernommen wird?
Wenn ich im Internet andere Beiträge oder auch Urteile lese, geht es oftmals darum, dass "nur" 50% der weiteren Zeiten anerkannt werden. Damit könnte ich ja noch leben aber 0% Anerkennung ist angesichts der frappierenden Schnittmenge der Aufgaben und der damit verbundenen "Förderlichkeit" schwer zu akzeptieren. Ich stelle mir die Frage, ob das Verwaltungsgebahren hier dem pflichtgemäßen Ermessen, wie im HesBG vorgesehen, gerecht wird. Wie schätzt ihr das ein? Vielleicht spielt es eine Rolle, dass ich eine sogenannte "andere Bewerberin" war? Oder muss hier eine Gleichbehandlung stattfinden mit allen, die eine "normale" Laufbahn eingeschlagen haben?
Ich erwäge einen Widerspruch und würde mich daher über eure Einschätzung freuen.
Vielen Dank und schönen Gruß
Denna