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Stufenlaufzeit bei Falschgruppierung (P-/SuE-Tarif)

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SVAbackagain:
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich. So ist es auch hier. Sofern die auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst erfüllt, tat sie das auch bereits 2019. Du bist also seit Einstellung entsprechend eingruppiert und seitdem laufen Stufe/Stufenlaufzeit in der entsprechenden Entgeltgruppe. Auch ein Müllwerker oder Maschinenbauingenieur, der eine Tätigkeit auszuüben hat, die die Tätigkeitsmerkmale des Abschnitts Sozial- und Erziehungsdienst erfüllt, ist entsprechend dieses Abschnitts eingruppiert.

Der Internet:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!


--- Zitat von: SVAbackagain am 12.02.2023 18:17 ---Du bist also seit Einstellung entsprechend eingruppiert und seitdem laufen Stufe/Stufenlaufzeit in der entsprechenden Entgeltgruppe.

--- End quote ---

So ist es leider nicht. Ich war 2019 in der P-Tabelle (meiner Meinung auch falsch eingruppiert). Daher ja auch der Unmut, da ich so drei Jahre zu wenig Gehalt bekommen habe. Verstehe ich das richtig, dass ich also eigentlich die Stufenlaufzeit der SuE ab Arbeitsbeginn fordern kann?


Auch die zweite Info ist sehr interessant, dass würde ja dann tatsächlich bedeuten, dass auch die Pfleger hier in der KJP nach SuE bezahlt werden müssten. Die Tätigkeitsmerkmale von einem Pfleger oder einem Erzieher  unterscheiden sich bei uns auf Station nicht.


SVAbackagain:
Wie bereits ausgeführt:

--- Zitat von: SVAbackagain am 12.02.2023 17:47 ---Die Eingruppierung steht tariflich fest. Tarifbeschäftigte sind stets richtig eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.

--- End quote ---

Mithin ist es so, wie ich es darstellte: Du bist seit Einstellung entsprechend eingruppiert. Deine Widerrede ist somit postfaktischer Natur. Mutmaßlich irrte der Arbeitgeber über die Eingruppierung. Das berührt die Eingruppierung selbst jedoch in keinster Weise. Deshalb musst Du auch nicht Stufe/Stufenlaufzeit fordern. Du musst die daraus resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Entgelt usw.) geltend machen, die Dir tarifwidrig vorenthalten werden.

WasDennNun:

--- Zitat von: Der Internet am 12.02.2023 19:01 ---Vielen Dank für die ausführliche Antwort!


--- Zitat von: SVAbackagain am 12.02.2023 18:17 ---Du bist also seit Einstellung entsprechend eingruppiert und seitdem laufen Stufe/Stufenlaufzeit in der entsprechenden Entgeltgruppe.

--- End quote ---

So ist es leider nicht. Ich war 2019 in der P-Tabelle (meiner Meinung auch falsch eingruppiert).

--- End quote ---
Man ist immer richtig eingruppiert aufgrund seiner Tätigkeiten (z.B. EGy) , dass bedeutet aber nicht, dass du oder der AG einem das richtige Entgelt überweisen, weil sie glauben du wärest woanders eingruppiert.
Nur weil man dir das Entgelt der EGx überweisen bist du nicht automatisch in der EGx eingruppiert.
Du bist dann trotzdem in EGy eingruppiert. (Nur keiner realisiert es)

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