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[Allg] 2. Kind in Elternzeit

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Poincare:

--- Zitat von: Isie am 13.02.2023 15:29 ---Die 12,50 € sind der kalendertägliche Zuschuss während der in eine Elternzeit fallenden Mutterschutzfrist. Wenn man dagegen die Elternzeit vorzeitig beendet, hat man Anspruch auf Besoldung.

--- End quote ---

Interessant. Ich kannte nur die 13 € für gesetzliche Versicherte, und den Gehaltsabhängigen Zuschuss für AN. Dass es eine Sonderkonstruktion für in Elternzeit befindliche Beamtinnen gibt ist interessant. Ist das eine Bundesweite Regelung?

Isie:
Die Grundlage für die Zahlung an Beamtinnen findet sich in der beim Dienstherrn geltenden Mutterschutzverordnung, die aber auch anders heißen kann. Die Zahlung nennt sich mal Zuschuss, mal Mutterschaftsgeld. Die Höhe beträgt in den Verordnungen, in denen ich nachgesehen habe, kalendertäglich 13,00 €. In welcher Verordnung stattdessen der Betrag von 12,50 € festgelegt ist, weiß ich nicht.

Butterblume87:
Vielen lieben Dank für eure Antworten, ihr habt mir damit sehr gut weitergeholfen.

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