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Unterweisung Stichsäge
Elke1980:
Hallo Leute,
ich war neulich beim Hausmeister, um mir eine Stichsäge zu leihen. Ich musste im Labor etliche Leisten zuschneiden. Der diensthabende Kollege wollte sie mir erst gar nicht rausgeben, weil er meinte, für die Arbeit damit sei eine Unterweisung notwendig, die dürfe er aber nicht geben, nur sein urlaubender Kollege... Wer die Säge rausgebe, sei verantwortlich dafür, dass sie nur von Unterwiesenen genutzt wird.
Nun frage ich mich, da diese Situation in Zukunft öfter vorkommen könnte: Was wäre denn, wenn ich aus dem Laborbudget eine eigene Stichsäge kaufe? Ich könnte und dürfte das ohne jedes Problem. Dadurch würde zumindest schon mal die Lauferei und Bettelei entfallen, außerdem entstünde gar keine Herausgabe- und Überlassungs-Situation mehr. Aber nach wie vor bin ich nicht unterwiesen. Kann ich mir das Merkblatt der BG runterladen, durchlesen und mich selbst unterweisen? Klingt bescheuert, aber immerhin reden wir vom öffentlichen Dienst.
Wie steht Ihr dazu und wie handhabt Ihr das?
LG
Elke
Tagelöhner:
Und wo ist das Problem derartige handwerkliche Tätigkeiten direkt den Hausmeister durchführen zu lassen, der dafür sicher befähigter ist? Dann hätte sich auch die Unterweisungsangelegenheit erledigt, notfalls von einem weisungsberechtigten Vorgesetzten so in die Wege leiten lassen.
Tiffy:
Interessante Frage... Was befähigt denn einen Hausmeister überhaupt zu der Unterweisung? Allein die Tätigkeit als Hausmeister, rein automatisch? Oder nur dann, wenn er "zufällig" gelernter Schreiner ist? Immerhin scheint es bei den Hausmeistern auch nicht jeder zu dürfen.
was_guckst_du:
...gibts bei euch auch Unterweisungen durch das Kantinenpersonal wegen der Verwendung von Messer und Gabel? :D
Mahnstein:
Hallo Elke,
ich würde das Teil selbst bestellen, ein Video dazu ansehen und mit etwas Vorsicht arbeiten.
Generell wird es immer üblicher zuerst zu fragen was man darf, anstatt zu machen was
man möchte. Man kann durchaus im Rahmen seines gesunden Menschenverstandes
einfach handeln... (nach meiner Definition sind Leute die immer zuerst fragen Sklaven :-))
Eine Stichsäge ist keine sehr gefährliche Maschine. Eine Hand ist sowieso am Gerät, die andere Hand
fixiert in der Regel das Werkstück. Vor Montage eines Sägeblättchens :-) am besten den Stecker ziehen,
damit man nicht zufällig einschaltet.
Was kann passieren: Sägeblatt nicht richtig fixiert=> es fliegt beim einschalten raus. Hat bisher meines Wissens nach noch niemand verletzt... Werkstück nicht festgehalten => es rappelt ganz ordentlich- ungefährlich da man
den Zustand in der Regel schnell ändert... die Säge hat unten am Blatt keinen Freiraum unter dem Werkstück => die Maschine fängt an zu rucken, springt, das Sägeblatt kann verbiegen => ausschalten, Werkstück anders
positionieren, ggfs Sägeblatt tauschen.
Gefahrenbereich beim sägen: vor allem unter dem Werkstück, Schutzbrille wegen der herum fliegenden Späne
ist nicht verkehrt...
Der rechtliche bzw hausinterne Hintergrund: hast Du es in gutem Glauben veranstaltet, ist egal was passiert-einfache Fahrlässigkeit.
Wir sollten viel mehr machen, statt untätig in Schönheit zu sterben :-)
Wer sagt das ? Schreinermeister, beruflicher Ausbilder, ehem. techn. Aufsichtsbeamter der Holz- Berufsgenossenschaft und Maschinenlehrmeister (mit FAST kompletten Händen :-))
derzeit Sicherheitsbeauftragter in einer kommunalen Verwaltung.
LG
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