Berechnung/ Auszahlung von Feiertagszuschlägen

Begonnen von Salto m, 13.02.2023 20:50

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Salto m

Hallo,
bei mir gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Auszahlung/ Zeitgutschrift von Feiertagszuschlägen nach §8 Absatz1 d) des Tarifvertrages.
Angewendet wurde "mit Freizeitausgleich 35%"
Ich habe für jede Feiertagsstunde 1h Zeitgutschrift und 35% Auszahlung (=135%) bekommen.
Nach meinem Verständnis müßte ich 1h für die geleistete Arbeit plus 1h als Zeitzuschlag + 35% Auszahlung (=235%) bekommen; denn wenn ich "ohne Freizeitausgleich 135%"bekommen würde wären es ja auch 235%.
Es handelt sich um Überstunden.

Hat jemand Erfahrungnen mit der Berechnung bzw wie wird es bei Euch gehandhabt?
oder
Wie interpretiert man den §8 Absatz1 d)

Viele Grüße

Isie

Welcher Tarifvertrag? Du hast unter allgemeine Diskussion gepostet.

Rene

Ja +135% neben der Zeitgutschrift, ausser es handelt sich um Pfingst- oder Ostersonntag. Da sind tatsächlich nur +35% zusätzlich.

Salto m

Bei mir handelt es sich um den TV-Hessen; da der §8 aber in den meisten Tarifverträgen gleichlautend ist habe ich es unter Allgemein gepostet.
Zusatzinfo: ich habe eine feste Arbeitszeit ohne Gleitzeitkonto.