Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Voraussetzung EG 14
SVAbackagain:
Die Kommentierung ist nicht falsch, Du hast sie lediglich nicht verstanden.
Organisator:
--- Zitat von: NicoHWI am 15.02.2023 14:31 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.02.2023 08:11 ---E 14 FG 1
Heraushebung durch bSuB (also mindestens 50%)
E 14 FG 2
Heraushebung durch bSuB zu mindestens 1/3
Der Unterschied ist, das FG2 nicht zur E 15 führen kann.
Auf deinen konkreten Fall bezogen bedeutet das eine Eingruppierung in die E 14 FG 1, soweit bSuB vorliegen.
--- End quote ---
Das bedeutet, dass ich nicht zwingend zwei Arbeitsvorgänge brauche und, sobald der eine AV das Merkmal der bSuB erfüllt, das Merkmal der EG 14, FG 1 erfüllt ist? (Und die Kommentierung in dem Moment falsch?)
--- End quote ---
korrekt. Du brauchst nicht zwingend zwei Arbeitsvorgänge. Ob die Kommentierung falsch ist, vermag ich nicht zu beurteilen, auf jeden Fall kann man sie nicht so wie du es gemacht hast interpretieren. Ich nehme an, dass sich die Drittelregelung auf FG2 bezieht, wo es in der Natur der Sache liegt, dass es mehrere Arbeitsvorgänge gibt.
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