Autor Thema: Kennt sich hier jemand bitte mit Abrechnung und Jobrad aus? Danke!  (Read 8475 times)

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 184
Bei dem ganzen OT und 1 € weniger kann man wohl verkraften!

S. den link von Jobrad. Den dem AG vorlegen und auf seinen Fehler hinweisen.

Isie

  • Gast

Wenn ich die alte Umwandlungsrate x 36 rechne, komme ich zu einer einer höheren Summe, als das Fahrrad gekostet hat. Ich habe also keine Ersparnis, die ich nach 36 Monaten haben sollte, sondern einen Draufleger.

Das kann doch bitte nicht sein, oder?!

Habe ich einen Denk-/Rechenfehler oder macht (hoffentlich) die Abrechnungsstelle meines AGs was falsch?

https://www.jobrad.org/arbeitnehmer/ersparnis-berechnen/gehaltsumwandlung.html "Die Umwandlungsrate ist die Rate, die dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin auf der Basis der Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen wird. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Aus der monatlichen Nutzungsrate. Das ist die anfallende Rate für die Nutzung des JobRads oder Jobbikes.
2. Monatliche Rate für die JobRad-Vollkaskoversicherung und JobRad-Mobilitätsgarantie plus optional für die JobRad-Inspektion bzw. JobRad-FullService, falls diese zusätzlichen Services nicht vom Arbeitgeber getragen werden."

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 184
Vom Brutto nicht vom Netto!

Wenn TE das in das Hirn des Bezügeberechners bekommt, ist alles gut.

Falsche Entgeltabrechnungen haben iÜ Konsequenzen!

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 463
Die Frage ist, ob die Abrechnung tatächlich falsch ist oder lediglich falsch gelesen wird. Der Jobrad Anbieter bekommt natürlich die gesamte Rate überwiesen. In der Gehaltsabrechnung ist das jedoch etwas missverständlich dargestellt. Daher muss man schauen, was ist tatsächliches Brutto, was ist SV Brutto und was ist steuerliches Brutto. Gerade im Zusammenhang mit Jobrad und VBL kann das durchaus unübersichtlich sein. Wichtig ist daher, dass die Rate vom steuerpflichtigem Brutto und vom beitragspflichtigem Brutto abgezogen wird. Dann werden diese Beiträge anteilig reduziert und der Nettobetrag vor dem Abzug des Jobrad Leasing steigt dadurch.

Man müsste sich quasi als Vergleich mal eine Probeberechnung ohne das Jobrad ausrechnen lassen und schauen, was dann netto bei einem selbst mehr überwiesen wird. Diesen Nettounterschied müsste man dann mal 36 rechnen und hätte dann die Nettobelastung ausgerechnet. Dazu kommt dann noch der geldwerte Vorteil, den man ggf. hat, wenn man nach 36 Monaten das Fahrrad aus dem Leasing kauft.

Da man das Leasing vom Listenpreis bezahlt, kann ein solcher Vertrag unter dem Strich auch teurer sein als ein klassischer Kauf des Fahrrades. Gut gemeint ist halt nicht immer gut gemacht ...

carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 214
Ich verstehe (auch) nicht, was für die Personalabteilung so schwierig ist!

Die Bruttolohnumwandlung wird vom ... Brutto abgezogen. Von diesem Brutto wird LSt und SV bezahlt, dann ergibt sich ein Netto, das niedriger ist, als wenn vom Gesamtbrutto keine Bruttolohnumwandlung abgezogen wird.

Vielleicht zieht man in der Abrechnungsstelle die Bruttolohnumwandlungsrate auch noch mal Netto vom Netto ab, sodass dann ein noch niedrigerer Auszahlungsbetrag rauskommt!? Das wäre ja mal richtig hirni! xD

Isie

  • Gast
Ich kann aus dem Vortrag des TE nicht ersehen, dass die Bezügestelle etwas falsch macht. Der TE ist der Ansicht, dass seine Bezügeerhöhung zu einer Änderung des monatlich zu entrichtenden Betrages führen müsste. Warum sollte das der Fall sein? Der monatliche Betrag ist als Festbetrag vereinbart und wurde nicht auf der Grundlage des Entgelts errechnet, sondern bildet die Leasingrate einschließlich Versicherung ab. Die rechnerische Nettoersparnis verändert sich natürlich, wenn eine Bruttoentgelterhöhung dazu führt, dass man in einen höheren Steuersatz rutscht. Aber das ist nur eine Rechengröße, die sich natürlich nicht aus der Gehaltsmitteilung ablesen lässt.

tamy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Vielleicht zieht man in der Abrechnungsstelle die Bruttolohnumwandlungsrate auch noch mal Netto vom Netto ab, sodass dann ein noch niedrigerer Auszahlungsbetrag rauskommt!? Das wäre ja mal richtig hirni! xD

Bei uns ist das so!

Es wird vom Gesamtbrutto die Umwandlungsrate abgezogen. Das ergibt das sv- und steuerrechtliche Brutto, davon gehen SV und Steuer ab und das ergibt wiederum das ges. Netto. Von diesem ges. Netto wird diese Umwandlungsrate abgezogen und ich erhalte ein um diese Höhe niedrigeren Auszahlungsbetrag.

Ist das falsch?

Keeper83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 748
Warum sollte sich das Jobrad nicht lohnen? Das Jobrad wird durch die Entgeltumwandlung finanziert. Da es sich um eine Bruttoentgeltumwandlung nach den entsprechenden Steuer- und SV-Vorschriften handelt, ist der Betrag steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss der geldwerte Vorteil der Überlassung versteuert werden, und zwar mit 0,25 %. Gegenüber einem Steuersatz von 20% oder mehr und den ansonsten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen ist das doch eine ziemliche Ersparnis. Die dadurch später eintretende Rentenminderung dürfte wohl kaum ins Gewicht fallen.
Also dann rechne es mal richtig aus, dann wirst du erkennen, dass es durchaus ins Gewicht fällt.
(1 € weniger Rente monatlich sind ja rechnerisch locker 240€ nominal)
Aber wenn du tatsächlich das Rad nur zum UVP kaufen kannst und nicht Cash und mit Rabatt, dann kann es durchaus Sinn machen.
Bei den meisten Freunden ist es aber nichts anderes als ein Zinsgünstiges Darlehen und ich kenne niemanden bei dem es ein ziemliches Ersparnis ist.
Und nach 3 Jahren musst du (falls du das Rad günstig kaufst) auch noch ein bazzen Steuern zahlen.
(wird gerne vergessen!)

Endlich mal wieder Jobrad.
Wie kommst du auf die 240 €?
Was hat Cash mit Rabatt zu tun?

Was sollte falsch daran sein, einen Teil seines Jobrads aus Mitteln der Zwangsabgaben zu bezahlen anstatt aus frei verfügbaren?

Isie

  • Gast
Vielleicht zieht man in der Abrechnungsstelle die Bruttolohnumwandlungsrate auch noch mal Netto vom Netto ab, sodass dann ein noch niedrigerer Auszahlungsbetrag rauskommt!? Das wäre ja mal richtig hirni! xD

Bei uns ist das so!

Es wird vom Gesamtbrutto die Umwandlungsrate abgezogen. Das ergibt das sv- und steuerrechtliche Brutto, davon gehen SV und Steuer ab und das ergibt wiederum das ges. Netto. Von diesem ges. Netto wird diese Umwandlungsrate abgezogen und ich erhalte ein um diese Höhe niedrigeren Auszahlungsbetrag.

Ist das falsch?
Nein, das ist richtig. Die Abführung des Betrages erfolgt praktisch zuletzt. Ich gehe dabei davon aus, dass der Bruttobetrag, den du auf deiner Abrechnung siehst, der volle Betrag ist, der dir zusteht, also nicht um die Jobrad-Entgeltumwandlung gemindert. Aber das Steuerbrutto und das SV-Brutto müssen um diesen Betrag gemindert sein. Dadurch sind die gesetzlichen Abzüge niedriger. Es kann sein, dass das in der Gehaltsmitteilung verwirrend aussieht. Im Zweifel einfach nachrechnen.

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 184
Vielleicht zieht man in der Abrechnungsstelle die Bruttolohnumwandlungsrate auch noch mal Netto vom Netto ab, sodass dann ein noch niedrigerer Auszahlungsbetrag rauskommt!? Das wäre ja mal richtig hirni! xD

Bei uns ist das so!

Es wird vom Gesamtbrutto die Umwandlungsrate abgezogen. Das ergibt das sv- und steuerrechtliche Brutto, davon gehen SV und Steuer ab und das ergibt wiederum das ges. Netto. Von diesem ges. Netto wird diese Umwandlungsrate abgezogen und ich erhalte ein um diese Höhe niedrigeren Auszahlungsbetrag.

Ist das falsch?
Nein, das ist richtig. Die Abführung des Betrages erfolgt praktisch zuletzt. Ich gehe dabei davon aus, dass der Bruttobetrag, den du auf deiner Abrechnung siehst, der volle Betrag ist, der dir zusteht, also nicht um die Jobrad-Entgeltumwandlung gemindert. Aber das Steuerbrutto und das SV-Brutto müssen um diesen Betrag gemindert sein. Dadurch sind die gesetzlichen Abzüge niedriger. Es kann sein, dass das in der Gehaltsmitteilung verwirrend aussieht. Im Zweifel einfach nachrechnen.

Nope!

Das ist falsch!

Dadurch das ja schon das Gesamtbrutto um die BRUTTOumwandlungsrate vermindert ist, ergibt sich ein niedrigeres Netto. Warum sollte von dem bereits niedrigerem Netto die BRUTTOumwandlungsrate (nochmal) abgezogen werden?

Auf der Gehaltsabrechnung "oben" wird etwas korrekt abgezogen, was "unten" aber nicht (nochmal) abgezogen werden darf!

Schaut euch mal den Jobradrechner an. Da stehts genauso und somit richtig.

Isie

  • Gast
Nein, du täuschst dich. Du musst die verschiedenen Bruttobeträge betrachten. Die Entgeltumwandlung ist nur ein Betrag, der das Steuerbrutto, das SV-brutto und das ZV-Brutto mindert, aber nicht das Arbeitnehmerbrutto. Die Abführung der monatlichen Rate ist dann einfach ein weiterer Abzug. Je nachdem, wie die Darstellung auf der Gehaltsmitteilung ist, kann das etwas verwirrend aussehen. Deshalb mein Vorschlag, es selber nachzurechnen.

Isie

  • Gast
Siehe auch die ausführliche Erläuterung von Rentenonkel:
Die Frage ist, ob die Abrechnung tatächlich falsch ist oder lediglich falsch gelesen wird. Der Jobrad Anbieter bekommt natürlich die gesamte Rate überwiesen. In der Gehaltsabrechnung ist das jedoch etwas missverständlich dargestellt. Daher muss man schauen, was ist tatsächliches Brutto, was ist SV Brutto und was ist steuerliches Brutto. Gerade im Zusammenhang mit Jobrad und VBL kann das durchaus unübersichtlich sein. Wichtig ist daher, dass die Rate vom steuerpflichtigem Brutto und vom beitragspflichtigem Brutto abgezogen wird. Dann werden diese Beiträge anteilig reduziert und der Nettobetrag vor dem Abzug des Jobrad Leasing steigt dadurch.

Man müsste sich quasi als Vergleich mal eine Probeberechnung ohne das Jobrad ausrechnen lassen und schauen, was dann netto bei einem selbst mehr überwiesen wird. Diesen Nettounterschied müsste man dann mal 36 rechnen und hätte dann die Nettobelastung ausgerechnet. Dazu kommt dann noch der geldwerte Vorteil, den man ggf. hat, wenn man nach 36 Monaten das Fahrrad aus dem Leasing kauft.

Da man das Leasing vom Listenpreis bezahlt, kann ein solcher Vertrag unter dem Strich auch teurer sein als ein klassischer Kauf des Fahrrades. Gut gemeint ist halt nicht immer gut gemacht ...

carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 214
Ich dachte, ich machn Scherz! ;-)

Mal folgendes Beispiel: AN erhält in einem Monat

Gesamtbrutto 2000 €
Stpfl. Brutto 1820
SV-Brutto 1820
ZV-Brutto 1995

Kaufpreis Pedelec: 5199 € (so viel hat das von meinem Bruder z. B. gekostet)

Der AG trägt die Versicherungsrate.

Den JobRad-Full-Service bezahlt der AN.

Steuerklasse IV.

Welches von o. g. Brutto ist denn dann korrekterweise im JobRad-Rechner einzutragen? 2000, 1820, 1995?

Bei 2000 beträgt die monatliche Umwandlungsrate 161,16 €. Die tatsächliche Nettobelastung beträgt 98,96 €.

Bei 1820 161,16 und 99,05.

Bei 1995 161,16 und 98,97 €.

Trägt man im JobRad-Rechner diese Bruttos dort als Bruttmonatsentgelt ein, wird je die Nutzungsrate als Barlohnumwandlung i. H. v. 161,16 € abgezogen. Daraus ergibt sich lt. JobRad-Rechner die Berechnungsgrundlage für Steuern und Versicherungen. Von dieser Berechnungsgrundlage gehen lt. JobRad-Rechner Lohnsteuer und SV-Beiträge und noch 12 € für den geldwerten Vorteil ab und man erhält dort den Auszahlungsbetrag. Von diesem Auszahlungsbetrag wird nichts mehr abgezogen, also nicht noch einmal die 161,16 €!

Erhöht sich nun das Gehalt des ANs auf:

Gesamtbrutto 2540
Stpfl Brutto 2350
SV-Brutto 2350
ZV-Brutto 2525

erhält man (natürlich) dieselbe monatliche Umwandlungsrate und folgende Nettobelastungen:

96,12 €
97,05 €
96,19 €


jobrad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Ich habe inzwischen mal geschaut, wie meine Abrechnung aufgebaut ist und versuche die, so gut es geht, 1:1 wiederzugeben.

Ganz oben steht ein Grundentgeltm auf das 12 € für Jobrad hinzugezählt werden. Es ergibt sich ein Gesamtbrutto.

Drunter stehen die Beträge für steuerpflichtiges und SV-Brutto (beide identisch) und dann da drunter noch ein ZV-Brutto.

Unter diesen Bruttos stehen die jeweiligen Beträge für die SV-Zweige, die Lohnsteuer und die ZV-Umlage.

Da drunter steht dann noch ein deutlich höheres Arbeitgeberbrutto, von dem ich nicht weiß, wie sich das genau zusammensetzt.

Die Differenz zwischen Gesamtbrutto und steuerpflichtiges und SV-Brutto ist die monatliche Umwandlungsrate lt. Jobrad-Vertrag.

Von dem Gesamtbrutto werden Lohnsteuer und die SV-Beiträge abgezogen.

Dann kommt die Summe der Nettobezüge, von dem die monatliche Umwandlungsrate und die 12 € für Jobrad abgezogen werden.

Im Ergebnis dann der Auszahlungsbetrag.

Der Auszahlungsbetrag deckt sich in der Tat mit dem Betrag eines Brutto-Netto-Rechners im www, wenn ich das steuerpflichtige Brutto eintrage, wo ja die Umwandlungsrate vorher vom Gesamtbrutto abgezogen wurde.

Trage ich das Gesamtbrutto in diesen Brutto-Netto-Rechner ein, erhalte ich ein um ca. 100 € höheres Netto bzw. Auszahlungsbetrag.

Entweder ist das Zufall … aber diese ca. 100 € auf den Betrag der Nettobelastung vom Jobrad-Rechner ist ziemlich genau der Unterschiedsbetrag zu der monatlichen Umwandlungsrate/dem Betrag der mir netto noch abezogen wird.

Ist der JobRad-Rechner nun falsch oder mind. irreführend? Hätte ich gewusst, dass ich ca. 100 € mehr Abzüge hätte, hätte ich den JobRad-Vertrag nicht abgeschlossen bzw. über den AG abschließen lassen.

Ich verstehe jetzt noch weniger, woher diese lt. JobRad-Rechner errechnete Ersparnis von fast 30 % herkommen soll.

Ich zahle ja nach 3 Jahren nun doch genau die Summe lt. Rechner für die Gesamtkosten inkl. Inspektion ... Ich dachte, ich hätte nach 3 Jahren tatsächlich diese fast 30 % weniger bezahlt. Dann hätte ich das Fahrrad auch anderweitig finanzieren können. :-/

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Wie kommst du auf die 240 €?
Was hat Cash mit Rabatt zu tun?

Was sollte falsch daran sein, einen Teil seines Jobrads aus Mitteln der Zwangsabgaben zu bezahlen anstatt aus frei verfügbaren?
20 Jahre a 12 Monate 1 € macht 240 €
Cash hat mit Rabatt nichts zu tun.
Bei Cash (kein Kredit aushandeln beim Fahrradhändler)
Und Rabatt (anderer Preis als UVP, der in die Schönrechnerei der Anbieter und Steuer reingerechnet wird)
Daran ist nichts falsch, nur ist die Frage, welcher Weg insgesamt der günstigere ist, bezogen auf die eigenen Lebenszeit.

Wenn man die Jobrad Rechnung korrekt ausfüllt und mit allen Kosten versieht und dann gegen rechnet, was das entsprechende Rad selbst gekauft kostet, dann ist nicht gesichert, dass das Jobrad die günstigere Variante ist.