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Kennt sich hier jemand bitte mit Abrechnung und Jobrad aus? Danke!

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Isie:
Ich kann aus dem Vortrag des TE nicht ersehen, dass die Bezügestelle etwas falsch macht. Der TE ist der Ansicht, dass seine Bezügeerhöhung zu einer Änderung des monatlich zu entrichtenden Betrages führen müsste. Warum sollte das der Fall sein? Der monatliche Betrag ist als Festbetrag vereinbart und wurde nicht auf der Grundlage des Entgelts errechnet, sondern bildet die Leasingrate einschließlich Versicherung ab. Die rechnerische Nettoersparnis verändert sich natürlich, wenn eine Bruttoentgelterhöhung dazu führt, dass man in einen höheren Steuersatz rutscht. Aber das ist nur eine Rechengröße, die sich natürlich nicht aus der Gehaltsmitteilung ablesen lässt.

tamy:

--- Zitat von: carriegross am 14.02.2023 14:28 ---Vielleicht zieht man in der Abrechnungsstelle die Bruttolohnumwandlungsrate auch noch mal Netto vom Netto ab, sodass dann ein noch niedrigerer Auszahlungsbetrag rauskommt!? Das wäre ja mal richtig hirni! xD

--- End quote ---

Bei uns ist das so!

Es wird vom Gesamtbrutto die Umwandlungsrate abgezogen. Das ergibt das sv- und steuerrechtliche Brutto, davon gehen SV und Steuer ab und das ergibt wiederum das ges. Netto. Von diesem ges. Netto wird diese Umwandlungsrate abgezogen und ich erhalte ein um diese Höhe niedrigeren Auszahlungsbetrag.

Ist das falsch?

Keeper83:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.02.2023 13:20 ---
--- Zitat von: Isie am 14.02.2023 13:10 ---Warum sollte sich das Jobrad nicht lohnen? Das Jobrad wird durch die Entgeltumwandlung finanziert. Da es sich um eine Bruttoentgeltumwandlung nach den entsprechenden Steuer- und SV-Vorschriften handelt, ist der Betrag steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Allerdings muss der geldwerte Vorteil der Überlassung versteuert werden, und zwar mit 0,25 %. Gegenüber einem Steuersatz von 20% oder mehr und den ansonsten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen ist das doch eine ziemliche Ersparnis. Die dadurch später eintretende Rentenminderung dürfte wohl kaum ins Gewicht fallen.

--- End quote ---
Also dann rechne es mal richtig aus, dann wirst du erkennen, dass es durchaus ins Gewicht fällt.
(1 € weniger Rente monatlich sind ja rechnerisch locker 240€ nominal)
Aber wenn du tatsächlich das Rad nur zum UVP kaufen kannst und nicht Cash und mit Rabatt, dann kann es durchaus Sinn machen.
Bei den meisten Freunden ist es aber nichts anderes als ein Zinsgünstiges Darlehen und ich kenne niemanden bei dem es ein ziemliches Ersparnis ist.
Und nach 3 Jahren musst du (falls du das Rad günstig kaufst) auch noch ein bazzen Steuern zahlen.
(wird gerne vergessen!)

--- End quote ---

Endlich mal wieder Jobrad.
Wie kommst du auf die 240 €?
Was hat Cash mit Rabatt zu tun?

Was sollte falsch daran sein, einen Teil seines Jobrads aus Mitteln der Zwangsabgaben zu bezahlen anstatt aus frei verfügbaren?

Isie:

--- Zitat von: tamy am 14.02.2023 15:11 ---
--- Zitat von: carriegross am 14.02.2023 14:28 ---Vielleicht zieht man in der Abrechnungsstelle die Bruttolohnumwandlungsrate auch noch mal Netto vom Netto ab, sodass dann ein noch niedrigerer Auszahlungsbetrag rauskommt!? Das wäre ja mal richtig hirni! xD

--- End quote ---

Bei uns ist das so!

Es wird vom Gesamtbrutto die Umwandlungsrate abgezogen. Das ergibt das sv- und steuerrechtliche Brutto, davon gehen SV und Steuer ab und das ergibt wiederum das ges. Netto. Von diesem ges. Netto wird diese Umwandlungsrate abgezogen und ich erhalte ein um diese Höhe niedrigeren Auszahlungsbetrag.

Ist das falsch?

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Nein, das ist richtig. Die Abführung des Betrages erfolgt praktisch zuletzt. Ich gehe dabei davon aus, dass der Bruttobetrag, den du auf deiner Abrechnung siehst, der volle Betrag ist, der dir zusteht, also nicht um die Jobrad-Entgeltumwandlung gemindert. Aber das Steuerbrutto und das SV-Brutto müssen um diesen Betrag gemindert sein. Dadurch sind die gesetzlichen Abzüge niedriger. Es kann sein, dass das in der Gehaltsmitteilung verwirrend aussieht. Im Zweifel einfach nachrechnen.

maiklewa:

--- Zitat von: Isie am 14.02.2023 15:42 ---
--- Zitat von: tamy am 14.02.2023 15:11 ---
--- Zitat von: carriegross am 14.02.2023 14:28 ---Vielleicht zieht man in der Abrechnungsstelle die Bruttolohnumwandlungsrate auch noch mal Netto vom Netto ab, sodass dann ein noch niedrigerer Auszahlungsbetrag rauskommt!? Das wäre ja mal richtig hirni! xD

--- End quote ---

Bei uns ist das so!

Es wird vom Gesamtbrutto die Umwandlungsrate abgezogen. Das ergibt das sv- und steuerrechtliche Brutto, davon gehen SV und Steuer ab und das ergibt wiederum das ges. Netto. Von diesem ges. Netto wird diese Umwandlungsrate abgezogen und ich erhalte ein um diese Höhe niedrigeren Auszahlungsbetrag.

Ist das falsch?

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Nein, das ist richtig. Die Abführung des Betrages erfolgt praktisch zuletzt. Ich gehe dabei davon aus, dass der Bruttobetrag, den du auf deiner Abrechnung siehst, der volle Betrag ist, der dir zusteht, also nicht um die Jobrad-Entgeltumwandlung gemindert. Aber das Steuerbrutto und das SV-Brutto müssen um diesen Betrag gemindert sein. Dadurch sind die gesetzlichen Abzüge niedriger. Es kann sein, dass das in der Gehaltsmitteilung verwirrend aussieht. Im Zweifel einfach nachrechnen.

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Nope!

Das ist falsch!

Dadurch das ja schon das Gesamtbrutto um die BRUTTOumwandlungsrate vermindert ist, ergibt sich ein niedrigeres Netto. Warum sollte von dem bereits niedrigerem Netto die BRUTTOumwandlungsrate (nochmal) abgezogen werden?

Auf der Gehaltsabrechnung "oben" wird etwas korrekt abgezogen, was "unten" aber nicht (nochmal) abgezogen werden darf!

Schaut euch mal den Jobradrechner an. Da stehts genauso und somit richtig.

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