Vielen Dank, hatte ich völlig überlesen.
Also ich erhalte für 3 Kinder Familienzuschlag und den AEZ dann ohne Abschmlezbetrag?
Ich lese das so, A13, hat drei Kinder und lebst in Mietstufe 2. Abschmelzbetrag beträgt ca. 200€.
Für die ersten beiden Kinder beträgt der AEZ ca. 140€, die werden abgeschmolzen. Der AEZ fürs dritte Kind bleibt unangetastet.
So sehe ich es auch!
Heirat = 1. Abschmelzung
1. Kind = 2. Abschmelzung
2. Kind = 3. Abschmelzung
3. Kind und weitere = keine (weitere) Abschnmelzung.
§ 41
Alimentativer Ergänzungszuschlag
(1) Ein Beamter, Richter oder Soldat erhält einen wohnortabhängigen Zuschlag
(alimentativer Ergänzungszuschlag) nach Anlage VII, in den Fällen, dass
1. er verheiratet ist,
2. ihm Kindergeld für ein Kind oder zwei Kinder gezahlt wird,
3. ihm Kindergeld für weitere Kinder gezahlt wird.
(2) Ab der Besoldungsgruppe A 5 wird der nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 zustehende Zuschlag abzüglich der in Anlage VII für die Besoldungsgruppe des Besoldungsempfängers ausgewiesenen Abschmelzbetrags gezahlt.
Ich hoffe, dies sind noch dienliche Informationen im obengenannten Sinne.