Autor Thema: Stellenausschreibung: Zielgruppe  (Read 104 times)

Thomber

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Stellenausschreibung: Zielgruppe
« am: 25.04.2024 10:44 »
Beamtenrecht Bund, BLV, BBG ....


Grüße ins Forum,    :)

mich beschäftigt eine Frage, die ich gerne an einem konkreten Bespiel erläutern möchte:

Stellenausschreibung A13/A14 nthD.
Im Text steht u. a.:  Masterabschluss....  oder Volljurist oder oder oder...

Das Wort Laufbahnbefähigung o.ä. wird nicht genannt, sodass der Leser das Gefühl bekommt, dass sich auch Masterabsolventen ohne Laufbahnbefähigung bewerben können, DENN das Laufbahnrecht (BLV §§ 24, 39) erlaubt ja den Masterabsolventen, die ein Verfahren gewonnen haben, diese Berufspraktische Zeit auf der gewonnenen Stelle abzusitzen, sodass man also ohne Laufbahnbefähigung (LB) dort sich bewährt und dann später die LB zuerkannt bekommt. Diese Möglichkeit an sich ist hier sicherlich vielen bekannt bzw. nachvollziehbar.

Man hört aber auch immer wieder, "Nein, Ihre Bewerbung wird nicht berücksichtigt, weil die Stellenausschreibung ja nicht geöffnet war für z.B. Master aus dem gD....
FRAGE:   Wo steht das?  Wie kommen die Personaler auf die Idee, dass eine Stellenausschreibung für wen auch immer geöffnet werden muss bzw. wo steht, dass die Bewerbung von Leuten mit "nur" Bildungsvoraussetzung unzulässig ist? 
[Ich rede nicht von Stellenausschreibungen, wo man konkret geschrieben hat:  Sie müssen mitbringen....Laufbahnbefähigung...]

Auch, wenn z.B. geschrieben stehen würde:  "...Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen" würde das nicht autom. bedeuten, dass man die vollständige Laufbahnbefähigung schon haben muss, denn die laufbahnrechtlichen Regelungen erlauben ja mehrere "Wege nach Rom".