Umfrage

Ist ein künftigter Klageweg für euch eine Option?

Ja
41 (73.2%)
Nein
1 (1.8%)
Unentschlossen
4 (7.1%)
Unter gewissen Voraussetzungen, ja. (Gerne erläutern)
10 (17.9%)

Stimmen insgesamt: 56

Autor Thema: Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation  (Read 2367 times)

m3mn0ch

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A13, gD, 2 Kinder, klagewillig mit RV

PolareuD

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A12, 1 Kind, RV vorhanden, klagewillig (sofern die Kosten im überschaubaren Rahmen bleiben)

Pacodemias

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A9, Mietenstufe VII, 3 Kinder, Klagewillig ja, kommt aufs Kostenrisiko an. Rechtsschutzversicherung nur über den VBOB (DBB) .. die wollen es ja aber wohl anegblich nicht übernehmen.

MDWiesbaden

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A8, jetzt noch Kindergeld für ein Kind bei Mietstufe VI. RV vorhanden, aber noch nicht angefragt. Ich würde bei überschaubaren Kosten aber auch ohne RV klagen. Es wird Zeit das etwas passier!

sengyb

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A12, verheiratet, 3 Kinder, Mietstufe IV (sofern von Relevanz), RV vorhanden. Widersprüche habe ich seit seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.

Trilemma

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A10, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe IV, RV vorhanden. Widersprüche habe ich ebenfalls seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.

Gruenhorn

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Beamter A14, verheiratet, 4 Kinder, Widerspruch gegen Besoldung kinderreicher Beamter seit 2017, wegen 2 bvl 4/18 seit 2020, Rechtsschutzversicherung liegt vor, Klagebereitschaft unbedingt

xap

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A12, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe IV (sofern von Relevanz), RV vorhanden. Widersprüche habe ich seit seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.

ReKo1808

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Beamtenehepaar:
2 Kinder, Widerspruch seit 2023, klagewillig
beide A8, Mietenstufe wurde seit 2023 oder 2024 auf I reduziert.