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[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation

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sapere aude:

--- Zitat von: Hummel2805 am 20.02.2023 11:19 ---In der einen Stellungsnahme steht folgendes:

"Kleine positive Punkte gibt es dann doch noch, nämlich der Abschmelzbetrag zählt nicht mehr, wenn man mehr als zwei Kinder hat und die Abschmelzbeträge erhöhen sich nicht beim A9er mit Zulage und beim A13er mit Zulage. Das lassen wir aber mal unkommentiert!"

Auf welcher Seite des Entwurfes steht das denn?

--- End quote ---

Zu § 41 (S. 70)
... Der Abschmelzbetrag wird von der Summe der alimentativen Ergänzungszuschläge für Verheiratete und für das erste und zweite Kind abgezogen. Der alimentative Ergänzungszuschlag ab dem dritten Kind wird in voller Höhe gewährt. ...

Dies ist aber keine Wohltat, sondern ergibt sich aus dem Gesetzentwurf:
§ 41 (2) nimmt kein Bezug auf  auf § 41 (1) Nr. 3.

Anlage VII führt nur "ganze" Besoldungsgruppen aus. A9Z und A13Z müssen demnach m.E. der Besoldungsgruppe A9 bzw. A13 zugeordnet werden. Insoweit gibt es keine Erhöhung des Abschmelzbetrages von A9 zu A9Z bzw. A13 zu A13Z.

Hummel2805:
Vielen Dank, hatte ich völlig überlesen.

Also ich erhalte für 3 Kinder Familienzuschlag und den AEZ dann ohne Abschmlezbetrag?

Bastel:

--- Zitat von: Hummel2805 am 20.02.2023 12:55 ---Vielen Dank, hatte ich völlig überlesen.

Also ich erhalte für 3 Kinder Familienzuschlag und den AEZ dann ohne Abschmlezbetrag?

--- End quote ---

Ich lese das so, A13, hat drei Kinder und lebst in Mietstufe 2. Abschmelzbetrag beträgt ca. 200€.
Für die ersten beiden Kinder beträgt der AEZ ca. 140€, die werden abgeschmolzen. Der AEZ fürs dritte Kind bleibt unangetastet.

sapere aude:

--- Zitat von: Bastel am 20.02.2023 13:01 ---
--- Zitat von: Hummel2805 am 20.02.2023 12:55 ---Vielen Dank, hatte ich völlig überlesen.

Also ich erhalte für 3 Kinder Familienzuschlag und den AEZ dann ohne Abschmlezbetrag?

--- End quote ---

Ich lese das so, A13, hat drei Kinder und lebst in Mietstufe 2. Abschmelzbetrag beträgt ca. 200€.
Für die ersten beiden Kinder beträgt der AEZ ca. 140€, die werden abgeschmolzen. Der AEZ fürs dritte Kind bleibt unangetastet.

--- End quote ---

So sehe ich es auch!

Heirat = 1. Abschmelzung
1. Kind = 2. Abschmelzung
2. Kind = 3. Abschmelzung
3. Kind und weitere = keine (weitere) Abschnmelzung.

§ 41
Alimentativer Ergänzungszuschlag
(1) Ein Beamter, Richter oder Soldat erhält einen wohnortabhängigen Zuschlag
(alimentativer Ergänzungszuschlag) nach Anlage VII, in den Fällen, dass
1. er verheiratet ist,
2. ihm Kindergeld für ein Kind oder zwei Kinder gezahlt wird,
3. ihm Kindergeld für weitere Kinder gezahlt wird.

(2) Ab der Besoldungsgruppe A 5 wird der nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 zustehende Zuschlag abzüglich der in Anlage VII für die Besoldungsgruppe des Besoldungsempfängers ausgewiesenen Abschmelzbetrags gezahlt.

Ich hoffe, dies sind noch dienliche Informationen im obengenannten Sinne. 

PolareuD:
Rundschreiben des BMI von 2021

Amtsangemessene Alimentation; hier: Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm

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