Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT/ Stellenanzeige
nfh:
Ich bin Fachinformatiker und bereits Landesbeschäftigter,
und würde mich gern auf eine mit einer 11 ausgeschriebenen Stelle bewerben:
[...]ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Informatik (Bachelor of Science) oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker oder eine vergleichbare Qualifikation[...]
[...]Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TV-L zuzüglich der Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes[...]
die E11 sollten hier auch für mich als Fachinformatiker gelten? Das Aufgabengebiet bleibt ja gleich? In meiner Dienststelle werden Fachinformatiker maximal mit einer E9a eingestellt. In einem aktuellen Fall wurde bei uns angeblich einem Bewerber ohne Studienabschluss nach auf einer als TV-L 11 Stelle nur die 9a angeboten.
Wenn ich hier quer lese, sollte doch nur die auszuübende Arbeit zählen?
WasDennNun:
Ja, du kannst als FI Tätigkeiten übertragen bekommen, die zur EG11 (oder auch höher) führen.
Fachlich und tariflich spricht da nichts gegen.
Ob ein AG aber jemanden der "nur" FI ist, solche Aufgaben übertragen will, dass obliegt alleinig seiner Lust und Laune.
Und das das was dort ausgeschrieben ist, auch "nur" zur EG9a führen könnte, ist auch nicht ungewöhnlich, dann muss man für den Rest jemanden anderes Einsetzen oder die Zeitanteile entsprechend verteilen.
Das in eurer Dienststelle Fachinformatiker maximal Tätigkeiten die zur E9a führen übertragen bekommen, ist nicht ungewöhnlich.
Albeles:
Du wirst nach der Auszuübenden Tätigkeit bezahlt. Wenn der neue Job eine E11 Tätigkeit ist, wirst Du auch dementsprechend bezahlt. Sollte Dir allerdings eine persönliche Eignung fehlen ( Bachelor wenn gefordert ), dann wirst Du eine EG tiefer eingruppiert, sprich E10.
Zudem ist es bei gleichem AG eine Höhergruppierung. Und Du fällst in der Stufe zurück. Wobei Du Minimum in die Stufe 2 kommst.
GofX:
--- Zitat von: Albeles am 15.02.2023 11:55 ---Sollte Dir allerdings eine persönliche Eignung fehlen ( Bachelor wenn gefordert ), dann wirst Du eine EG tiefer eingruppiert, sprich E10.
--- End quote ---
Trifft nicht zu, weil:
--- Zitat von: nfh am 15.02.2023 11:34 ---[...]ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Informatik (Bachelor of Science) oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker oder eine vergleichbare Qualifikation[...]
--- End quote ---
Er besitzt die geforderte Qualifikation und sollte nicht für eine EG niedriger annehmen.
--- Zitat von: nfh am 15.02.2023 11:34 ---[...]Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TV-L [...]
--- End quote ---
Also auch keine Wortklaubereien nach der Art "erfolgt bis zu EG 11, bei vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, bla", sondern ganz klar, "erfolgt nach EG 11". Also auch kein Verhandlungsspielraum mehr, weil er "nur" FI ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: GofX am 15.02.2023 12:35 ---
--- Zitat von: Albeles am 15.02.2023 11:55 ---Sollte Dir allerdings eine persönliche Eignung fehlen ( Bachelor wenn gefordert ), dann wirst Du eine EG tiefer eingruppiert, sprich E10.
--- End quote ---
Trifft nicht zu, weil:
--- Zitat von: nfh am 15.02.2023 11:34 ---[...]ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Informatik (Bachelor of Science) oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker oder eine vergleichbare Qualifikation[...]
--- End quote ---
Er besitzt die geforderte Qualifikation und sollte nicht für eine EG niedriger annehmen.
--- End quote ---
Die Stellenausschreibung hat jedoch keine Relevanz für die Eingruppierung.
Sollten also die Tätigkeiten auf EG10 Fg1 aufbauen und EG10 Fg2 nicht zutreffen, dann wäre mMn Albeles Aussage korrekt.
Wobei mir ich mir nicht vorstellen kann, dass es sich um solch eine Tätigkeit handelt.
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