Autor Thema: Wie bindend ist ein Attest für regelmäßige Arbeitszeiten  (Read 3709 times)

Brownyy

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Hallo an alle,

ich war aufgrund meiner Depressionen lange im Krankenstand. Mein AG hat für solche Erkrankungen leider nicht viel übrig und hat mir den Wiedereinstieg eher schwer als leicht gemacht. Da ein regelmäßiger Tagesrhythmus wichtig für mich ist, habe ich vor mir von meinem behandelnden Facharzt ein Attest darüber ausstellen zu lassen, dass regelmäßige Arbeitszeiten für meine Gesundheit wichtig sind. Somit werde ich allerdings die Sprechzeiten für den Bürgerverkehr an zwei Tagen nicht abdecken können. In meiner Abteilung sind zwei weitere Mitarbeiter, die diese Zeiten abdecken. Da ich fest damit rechne, dass mein Chef sich quer stellt, möchte ich gerne vorher abklopfen welche Möglichkeit ich habe um an mein Recht zu kommen. Leider ist unser Personalrat nicht wirklich auf Zack und somit wahrscheinlich keine große Hilfe. Ich habe damals auch kein BEM Gespräch angeboten bekommen, der Personalrat und auch das Personalamt kannten es einfach nicht. Kann mir jemand sagen, wie bindend ein solches Attest ist und was ich machen kann, wenn mein Chef die Umsetzung verweigert?

Da es sich nicht um Schichtdienst handelt, und einzelne Schichten ausgeschlossen werden sollen, wird wohl kaum ein Rechtsanspruch aus einem Attest entstehen. Warum auch? Arbeitszeiten zwischen 07.00 und 18.00 Uhr stehen nicht im Widerspruch zu regelmäßigen Arbeitszeiten. Somit wird der Arbeitgeber nicht einmal den Betriebsarzt konsultieren müssen.

peer80

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In der Regel haben solche Atteste meistens eine Soll Formulierung. Das ist schon mal nicht zwingend bindend. Zum Zweiten ist die Formulierung „regelmäßig“ nicht eindeutig. Regelmäßig kann auch sein jede Woche Montags Frühdienst Dienstag Spätdienst Mittwoch Früh usw. Regelmäßiger Wechsel halt.

SusiE

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Erfahrungsgemäß drehen sich solche Probleme meist um das Ende der Sprechzeiten, d.h. wer bleibt wie oft und wann "lange", wem ist das aus verschiedensten Gründen nicht möglich und wer fühlt sich ungerecht behandelt, weil er überdurchschnittlich oft dran ist.

Wenn es wirklich um den langen Tag geht, oder auch 2, dann ist eher die Frage.
Willst du das wirklich?
Du sagt 2 weitere Kollegen wären noch da um das abzusichern, wie lange denkst du machen die das mit? Und wie wirkt sich das, sich daraus entwickelnde Arbeitsklima, auf deine Depressionen aus? Und wie möchtest du die Stunden vom langen Tag ausgleichen? Oder verkürzt du? Das wäre dann wieder was anderes.

JahrhundertwerkTVÖD

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Die Fragestellung und die implizierte Ansicht eine Recht auf etwas zu haben, ist etwas irritierend.

Grundsätzlich und als erstes: Gute Besserung
Ein Arzt kann doch nur attestieren, ob man wieder arbeitsfähig ist, oder nicht bzw. ob es weitere Einschränkungen gibt.
Sollte es Einschränkungen geben (z.B. nur 5 kg schwere Gegenstände dürfen gehoben werden; kein Kundenkontakt möglich etc.) muss der AG klären ob die jetzige Stelle überhaupt noch geeignet ist.
Wenn nein, wird nach Alternativen gesucht und wenn diese auch nicht möglich sind, kann es auch bis zur Kündigung kommen (selten der Fall).
Eine Formulierung regelmäßiger Tagesrhythmus ist völlig nichtssagend.
Ich würde hieraus kein Recht erkennen, an den Sprechzeiten für Bürgerverkehr nicht teilzunehmen.

Flying

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Um die Frage zu beantworten, müsste man ja schon wissen, was konkret im Attest steht?
Je deutlich das ist, kannst du sicherlicher mehr bei deinem AG punkten.

Gute Besserung!