Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung

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SVAbackagain:
Nein. Beschäftigte sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.

Organisator:
Also nach § 12 TVöD sind die Beschäftigten eingruppiert. Also Personen.

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