Autor Thema: Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung  (Read 3985 times)

LauraK02

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Guten Tag in die Runde.

Benötige kurz eure Hilfe. Ich arbeite seit 1.Jänner 22 in E4/3.Man bietet mir nun aufgrund weiterer zugeteilter Tätigkeiten eine Höhergruppierung in E5 zum 1.3. an.

Da ich zum 1.7. mit Rücksprache meines Leiters eine Stufenlaufzeitreduzierung anstrebe, wäre doch eine Höhergruppierung zum 1.3. kontraproduktiv, sofern ich TVL und Entgelttabelle richtig interpretiere. Oder liege ich falsch?

Kann mich jemand erhellen? Dankeschön.

Laura

Isie

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 16.02.2023 13:18 »
Du kommst nach E 5 Stufe 3. Wenn du die nächste Stufe in E 4 nach verkürzter Stufenlaufzeit abwartet, hast du keinen Vorteil, sondern verlierst Stufenlaufzeit in EG 5, sofern dir danach überhaupt noch die höherwertige Tätigkeit angeboten würde, die aber ebenfalls nach EG 5 St. 3 führen würde.

LauraK02

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 16.02.2023 13:34 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die höherwertige Tätigkeit wird mir definitiv überschrieben. (ich mache diese bereits seit 6 Monaten).

Wenn ich deinen Post nun richtig verstanden habe, dann wäre es sinnig, die Höhergruppierung gleich per 1.3. zu beantragen, dann komme ich in E5 und verbleibe in der Stufe und die bisherige Laufzeit in dieser Stufe wird mir weiterhin angerechnet, so dass ich zum 1.7. eine Stufenlaufzeitreduzierung beantragen könnte, um in E5/4 zu gelangen.

Isie

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 16.02.2023 13:41 »
Du musst deine Höhergruppierung nicht beantragen, sondern bist ab dauerhafter Übertragung der Tätigkeit  eingruppiert. Du solltest aber schnellstens deinen Anspruch auf das Entgelt schriftlich geltend machen, falls die dauerhafte Übertragung bereits erfolgt ist. Wenn es bisher nur eine vorübergehende Übertragung war, steht dir eine Zulage zu.
Von einer Stufenlaufzeitverkürzung in der neuen Entgeltgruppe zum 01.07. auszugehen, halte ich für illusorisch oder zumindest sehr optimistisch. Möglicherweise hast du mich in punkto Stufenlaufzeit missverstanden. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit der Höhergruppierung.

LauraK02

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #4 am: 16.02.2023 13:52 »
Wenn ich jetzt in E5/3 eingruppiert werde, greift doch der Garantiebetrag und mein zukünftiges Brutto beliefe sich auf ca 2957,00 Euro. Eine Stufenlaufzeitreduzierung wäre somit erst nach 18 Monaten zum 1.7.24 möglich.

Würde ich bis 1.7.23 'warten' und dort eine Stufenlaufzeitreduzierung erhalten und in Stufe 4 landen, würde ich doch bei einer Höhergruppierung in E5 letztendlich ebenfalls in E5/3 landen, aber mit einem Garantiebetrag von 100 EUR was zu einem Gesamtbrutto von ca. 3057,00 Euro führen würde.

Dementsprechend wäre doch ein Abwarten bis 1.7.23 sinniger, oder sehe ich was falsch?

Isie

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #5 am: 16.02.2023 14:00 »
Nein, der Garantiebetrag greift nicht, weil es eine stufengleiche Höhergruppierung wäre. Falls du aus E4 St. 4 höhergruppiert würdest, würde der Garantiebetrag greifen, aber du hast dann schon einige Monate Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe verloren.
Finanziell würde sich ein Abwarten vermutlich doch lohnen. Aber bist du dir sicher, dass du dann auch sofort höhergruppiert würdest?

LauraK02

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #6 am: 16.02.2023 14:21 »
Der Höhergruppierung steht nichts im Wege, der Stufenlaufzeitreduzierung ebenso wenig.

Die Frage ist jetzt nur, wie wir es am besten anstellen. Ich sehe es doch richtig, dass wenn ich jetzt in die E5/3 gruppiert werde, die Stufenlaufzeit von 3 Jahren von vorn beginnt, oder?

Dann wäre meine o.g. Ausführung doch sinnig, bis 1.7.23 zu warten, eine Laufzeitverkürzung zu beantragen um dann, wenn ich in E4/4 bin die Höhergruppierung in E5/3 mit Garantiebetrag von aktuell 100,00 Euro zu erhalten?

Isie

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #7 am: 16.02.2023 16:53 »
Ja, das wäre sinnvoll, wenn Du sicher bist, dass deine Stufenlaufzeit verkürzt wird und du nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert wirst.

LauraK02

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #8 am: 19.02.2023 17:52 »
Hallo.

Jetzt muß ich trotzdem erneut nachfragen. Stimmt die Berechnung der Webseite http://hg-tvl.bplaced.net/ oder die Höhergruppierungstabelle bei meinem Beispiel bei einer Höhergruppierung aus E4/4 heraus in E5?

Liegt der Garantiebetrag nun bei 100 Euro oder gilt der verringerte Garantiebetrag lt. Tabelle? - https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Danke

Isie

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #9 am: 19.02.2023 18:58 »
Du kommst bei der Höhergruppierung von EG 4 Stufe 4 nach EG 5 in die Stufe 3. Da der Höhergruppierungsgewinn niedriger als 100 EUR ist bzw. sogar 0 EUR beträgt, bekommst du dein bisheriges Entgelt plus Garantiebetrag 100 EUR. Eine Deckelung des Garantiebetrages erfolgt nicht, da das Entgelt der EG 5 Stufe 4 höher ist als dein bisheriges Entgelt plus 100 EUR Garantiebetrag.

Isie

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #10 am: 19.02.2023 20:51 »
Die Höhergruppierungsmatrix ist nicht auf dem neuesten Stand.

E15TVL

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #11 am: 19.02.2023 21:42 »
Der Rechner hingegen schon und bringt auch das von dir Isie herausgearbeitete Ergebnis hervor:
Neue Stufe in E 5 ist: Stufe 3 mit einem Garantiebetrag i. H. v. 100.00 EUR (=3057,34 EUR)

LauraK02

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #12 am: 24.02.2023 16:11 »
Noch eine kurze Frage hierzu. Kann eigentlich eine Höhergruppierung auch rückwirkend erfolgen, wenn zb die Tätigkeit rückwirkend übertragen wird?

Isie

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #13 am: 24.02.2023 16:23 »
Man kann keine Tätigkeit rückwirkend übertragen. Aber man kann natürlich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung korrigieren. Diese Korrektur wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem die Tätigkeit übertragen wurde.

MoinMoin

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Antw:Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #14 am: 24.02.2023 17:45 »
Noch eine kurze Frage hierzu. Kann eigentlich eine Höhergruppierung auch rückwirkend erfolgen, wenn zb die Tätigkeit rückwirkend übertragen wird?
Kannst du gestern das Haus löschen, weil es dir heut für gestern übertragen wird?
Leider nein.
Kann der AG eine von ihm nicht offiziell getätigte Aufgaben Übertragung, die von einem AN ausgeübt wurde, nachträglich als eine von ihm gewollte Aufgaben Übertragung deklarieren.
Kommt drauf an. Zum einen könnte er sich darauf berufen, dass er sich geirrt hat und nicht gewusst hat, dass es eine höherwertige Tätigkeit ist und er deswegen diese Aufgaben Zuweisung von der Führungskraft als tariflich unkritisch angesehen hat.