Autor Thema: Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte  (Read 4593 times)

Jano88

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Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« am: 16.02.2023 15:59 »
Hallo,

ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #1 am: 16.02.2023 16:04 »
Ich sehe das ArbZG im Sachverhalt nicht berührt.

Organisator

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #2 am: 16.02.2023 16:06 »
Hallo,

ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?

Welche Regelung des ArbzG schränkt dich denn ein, so dass du von ihr abweichen willst?

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #3 am: 16.02.2023 16:20 »
Oder möchtest du auf etwas anderes hinaus?

Jano88

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #4 am: 16.02.2023 17:05 »
Naja, in der Regel kann man nicht immer genau nach 6 Stunden den Stift fallen lassen. Ich könnte zum Beispiel dann 10 Minuten vorher schon keine Telefonate annehmen. Man arbeitet daher regelmäßig umsonst. Im Januar waren es so zum Beispiel schon 1:08 h, die ich umsonst gearbeitet habe, da der Arbeitgeber mit Begründung des ArbzG alles nach 6 Stunden kappt.

Mein bisheriger AG hatte eine Kulanz von 00:30 Minuten, so dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

McOldie

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #5 am: 16.02.2023 17:26 »
Du solltest bedenken, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden das Arbeitszeitgesetz eine zwingende  Pause von 30 Minuten vorschreibt. Diese Pause ist nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Vielleicht liegt darin das Dilemma

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #6 am: 16.02.2023 17:28 »
Dir geht es also um die Pausenregelung, nach 6 Stunden gibt es bei euch einen Cut und die nächste halbe Stunde wird als Pause gezählt, richtig?

Nun, hier hält sich der AG strikt an die gesetzliche Vorgabe, denn er darf dich nicht länger als sechs Stunden ohne Pause beschäftigen. Das ist auch unabhängig davon, ob du in Teilzeit arbeitest oder voll.

Das ist zwar für dich blöd, wenn du genau 6 h bis an die zeitliche "Kante"arbeitest. Aber ist es denn festgelegt, wann genau diese 6 Stunden liegen? Ansonsten könntest du z.B. jeweils 10min später beginnen und hättest die 10minals Puffer am Ende. Oder du nimmst deine Pause innerhalb der 6 h.  Oder aber du machst den harten Schnitt und vertagst Gespräche, die über deine Zeit hinausgehen.

Eine Benachteiligung sehe ich nicht, der Vollzeitbeschäftigte muss ja seine Pausen auch unterbringen.

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #7 am: 16.02.2023 17:47 »
Naja, in der Regel kann man nicht immer genau nach 6 Stunden den Stift fallen lassen. Ich könnte zum Beispiel dann 10 Minuten vorher schon keine Telefonate annehmen. Man arbeitet daher regelmäßig umsonst. Im Januar waren es so zum Beispiel schon 1:08 h, die ich umsonst gearbeitet habe, da der Arbeitgeber mit Begründung des ArbzG alles nach 6 Stunden kappt.

Mein bisheriger AG hatte eine Kulanz von 00:30 Minuten, so dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

Teilzeitkräfte sind nicht benachteiligt. Du machst entweder nach 6 Stunden Feierabend oder nach 6 Stunden Pause. Es gibt keine Regel, nach der das nicht ginge. Vielmehr gibt es eine Regel, dass das ganz genau so zu machen ist.

ACDSee

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #8 am: 16.02.2023 18:44 »
Du könntest ja auch z.B. 3h vom 09:00 - 12:00 Uhr arbeiten, eine halbe Stunde Mittag machen und dann von 12:30 bis 15:30 Uhr weiterarbeiten. Wenn du dann 10 min früher kommst oder 10 min hinten dran hängst, gibt es kein Problem. Auch die Gleitzeit kannst du dann voll ausleben.

Schokobon

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #9 am: 16.02.2023 20:17 »
Wie kann man auch eine solche Arbeitszeit vereinbaren...sorry aber... ???

Jano88

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #10 am: 16.02.2023 20:54 »
Danke, sehr qualifizierte Antworten hier. Insbesondere von schokobon.

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #11 am: 16.02.2023 21:24 »
Tja. Da hat ihm keiner das ArbZG hingebogen. Arme gequälte Teilzeitseele. ;)

WasDennNun

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #12 am: 17.02.2023 06:28 »
Darf denn der AG tatsächlich geleistete Arbeitszeit unbezahlt lassen?
Könnte oder müsste der AG nicht trotzdem die Zeit gutschreiben?
Und dann ggfls. den AN abmahnen, weil er sich vertragswidrig verhalten hat?

Wenn der AG jedoch auf so verfährt, und keine Kulanzzeit zulässt, dann spricht eben nichts dagegen, 15min vor Ende, keine Telefonate anzunehmen, oder sie beenden, den Rechner runterfahren und den Schreibtisch aufräumen.

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #13 am: 17.02.2023 06:42 »
Wenn der Arbeitgeber eine Pause festlegt und der Arbeitnehmer sie nicht macht, hat dieser keinen Anspruch darauf, gegen den Willen des Arbeitgebers erbrachte Arbeitszeit vergütet zu bekommen. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, seine Pausenzeit unter bestimmten Maßgaben selbst festzulegen, muß er vergüten und ggfs. Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass er künftig nicht mehr gegen das ArbZG verstößt.

clarion

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #14 am: 17.02.2023 07:27 »
Und die Maßnahme,  die der AG ergreift,, ist eben die Zeiterfassung  entsprechend anzupassen und dieses auch zu kommunizieren.