Autor Thema: Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte  (Read 4588 times)

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #15 am: 17.02.2023 07:37 »
Und welche Wirkung sollte das haben? Wenn ein Vergütungsanspruch besteht, kann er die Zeiterfassung anpassen, wie er lustig ist, am Vergütungsanspruch ändert das nichts.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #16 am: 17.02.2023 08:44 »
Heisst das, dass wenn der AG nicht festlegt, dass die Pause um x uhr für 30min zu erfolgen hat, sondern eine Gleitzeitvereinbarung gilt, die besagt, dass man in der Pausen Gestaltung weitestgehend freie Hand hat.
Und das darauf hingewiesen wird in der Vereinbarung, dass nach 6h insgesamt 30min Pause automatisch abgezogen wird, man die Zeit gutgeschrieben bekommen muss, wenn man z.B. 6h und 5 Minuten gearbeitet hat?
Oder kann es abgezogen werden, weil eine „schwammige“ Pausenregelung existiert?

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #17 am: 17.02.2023 08:55 »
Wenn der Arbeitgeber die zeitliche Lage der Pause bestimmt, hat er sein Direktionsrecht diesbezüglich ausgeübt und der Arbeitnehmer hat während dieser keinen Vergütungsanspruch, weil es sich nicht um Arbeitszeit handelt. Legt der Arbeitgeber keine Pause fest, sondern überläßt die Festlegung einem Mitarbeiter, so übt er sein Leistungsbestimmungsrecht im Hinblick auf die zeitliche Lage der Erbringung der Arbeitsleistung durch diesen aus, muß sich also auch dessen Handeln zurechnen lassen. Diesem mag er also zwar aufgetragen haben, die Pausenzeit anhand bestimmter Parameter festzulegen, so er das nicht tut, führt das zwar zur Möglichkeit arbeitsrechtlicher Konsequenzen für die Unbotmäßigkeit, nicht jedoch zum Entfall des Vergütungsanspruchs.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #18 am: 17.02.2023 09:00 »
...so ist es...

...in der Realität sieht es aber - wie so oft - anders aus (was aber nichts an der rechtlichen Lage ändert)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #19 am: 17.02.2023 09:02 »
Wer in einem Rechtsstaat sein Recht nicht durchsetzt, ist selbst schuld.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #20 am: 17.02.2023 09:06 »
...sag das mal einer Pflegekraft, die aufgrund von Personalmangel nicht mal zum WC gehen kann, geschweige denn ihre Pausenzeiten einhalten kann...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #21 am: 17.02.2023 09:12 »
Klar kann sie das. Was hindert sie?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #22 am: 17.02.2023 09:15 »
...ihr eigenes Werteverständnis bzw. die wirkliche Hingabe zum Beruf? (und darüberhinaus die rechtlich vollkommen überforderten Personalsachbearbeiter)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #23 am: 17.02.2023 09:17 »
Also selbst schuld.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #24 am: 17.02.2023 09:18 »
..wenn man es so sehen will...

...solange man nicht selbst als Patient im Krankenhaus liegt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #25 am: 17.02.2023 09:22 »
Man schließt doch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, namens Arbeitsvertrag, in der die gegenseitlichen Rechte und Pflichten definiert sind. Wenn man als AN dem AG übergriffiges Verhalten durchgehen lässt, was soll man dazu sagen. Umgekehrt bekäme man ganz schnell eine Abmahnung.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #26 am: 17.02.2023 09:24 »
..wenn man es so sehen will...

...solange man nicht selbst als Patient im Krankenhaus liegt...
Welche andere Sichtweise sollte es geben, wenn eine ungenügende emotionale Distanz zu den Arbeitsobjekten und sonstige Affekte, die in einem Rechtsverhältnis, in dem Arbeit gegen Geld getauscht wird, völlig fehl am Platz sind, dazu führen, dass man seine Rechte nicht wahrnimmt?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #27 am: 17.02.2023 09:28 »
...alles - "von aussen" betrachtet - richtig...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #28 am: 17.02.2023 09:30 »
Also gibt es keine andere Sichtweise? Oder es gibt eine, die Du geheim halten möchtest?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #29 am: 17.02.2023 09:35 »
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn  du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen