Heisst das, dass wenn der AG nicht festlegt, dass die Pause um x uhr für 30min zu erfolgen hat, sondern eine Gleitzeitvereinbarung gilt, die besagt, dass man in der Pausen Gestaltung weitestgehend freie Hand hat.
Und das darauf hingewiesen wird in der Vereinbarung, dass nach 6h insgesamt 30min Pause automatisch abgezogen wird, man die Zeit gutgeschrieben bekommen muss, wenn man z.B. 6h und 5 Minuten gearbeitet hat?
Oder kann es abgezogen werden, weil eine „schwammige“ Pausenregelung existiert?