Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
was_guckst_du:
--- Zitat von: Organisator am 17.02.2023 09:48 ---Sicherlich ist es bei Lebensgefahr etwas anderes. Dies dürfte aber nicht der Normalfall sein. Das Problem ist jedoch, dass der Arbeitgeber nichts ändern wird, solange sich der AN nur beschwert, aber seine (übermäßige) Arbeit dennoch verrichtet.
--- End quote ---
...da gebe ich dir auch Recht...und das ist auch ein "Problem" im Pflegebereich...es wird viel und zu Recht gejammert...aber Niemand unternimmt wirklich etwas (und dies meistens aus falscher Rücksichtnahme)
SVAbackagain:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:53 ---...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
--- End quote ---
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?
FearOfTheDuck:
Was nützt mir aber die aufopferungswilligte Pflegerin, wenn sie irgendwann selber umkippt, weil sie keine Pause nimmt oder regelmäßig länger macht, als sie darf?
Da hat dann am Ende niemand was davon. Ausreichende Organisation und Fürsorgepflicht des AG sollten gerade in diesen sensiblen Bereichen noch höher angesiedelt sein.
Der verblichene Fragesteller kippt wahrscheinlich nicht vom Stuhl, wenn er seine 6h um 3-4 min überzieht. ;)
FGL:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:56 ---...da gebe ich dir auch Recht...und das ist auch ein "Problem" im Pflegebereich...es wird viel und zu Recht gejammert...aber Niemand unternimmt wirklich etwas (und dies meistens aus falscher Rücksichtnahme)
--- End quote ---
Warum sollte sich auch etwas ändern, wenn man nur meckert und aufgrund des "eigenen Werteverständnisses" oder der "wirklichen Hingabe zum Beruf" trotzdem immer wieder über das vertraglich Geschuldete hinaus engagiert bleibt. Aus Arbeitgebersicht besteht also kein Veränderungsdruck.
brian:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:35 ---...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...
--- End quote ---
DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version