Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Wdd3:
--- Zitat von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:56 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:53 ---...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
--- End quote ---
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?
--- End quote ---
Die Meinung des Verstorbenen ist sicherlich unerheblich aber u. U. hat der, von Angehörigen wegen unterlassener Hilfeleistung, verklagte AG ein Problem das im Zweifelsfall auch den Mitarbeiter in Regress nimmt.
Mal ganz davon abgesehen das es jede Menge Pflegekräfte mit Gewissen gibt.
was_guckst_du:
--- Zitat von: brian am 17.02.2023 13:14 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:35 ---...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...
--- End quote ---
DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.
--- End quote ---
..."Alle" auf Station gibt's schon lange nicht mehr...Pausen können nicht gemacht werden, weil niemand zur Vertretung da ist...das ist doch das Problem!!
Das Recht ist zwar da, übernimmt aber keine Vertretung ::)⁶
SVAbackagain:
--- Zitat von: Wdd3 am 17.02.2023 14:53 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:56 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:53 ---...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
--- End quote ---
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?
--- End quote ---
Die Meinung des Verstorbenen ist sicherlich unerheblich aber u. U. hat der, von Angehörigen wegen unterlassener Hilfeleistung, verklagte AG ein Problem das im Zweifelsfall auch den Mitarbeiter in Regress nimmt.
Mal ganz davon abgesehen das es jede Menge Pflegekräfte mit Gewissen gibt.
--- End quote ---
Also ein reines Arbeitgeberproblem, der den Arbeitnehmer auch nur dann überhaupt in Anspruch nehmen könnte, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre. Das ist bei einer Pause ausgeschlossen. Gewissen und sonstige Affekte sind persönliche Probleme.
SVAbackagain:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 14:59 ---
--- Zitat von: brian am 17.02.2023 13:14 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:35 ---...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...
--- End quote ---
DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.
--- End quote ---
..."Alle" auf Station gibt's schon lange nicht mehr...Pausen können nicht gemacht werden, weil niemand zur Vertretung da ist...das ist doch das Problem!!
Das Recht ist zwar da, übernimmt aber keine Vertretung ::)⁶
--- End quote ---
Also ein reines Arbeitgeberproblem.
Wdd3:
--- Zitat von: SVAbackagain am 17.02.2023 15:02 --- Gewissen und sonstige Affekte sind persönliche Probleme.
--- End quote ---
...persönliche Probleme die in solchen Fällen (zum Glück) Leben retten können.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version