Autor Thema: Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte  (Read 6146 times)

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #45 am: 17.02.2023 15:05 »
Reines Arbeitgeberproblem.

PiA

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #46 am: 17.02.2023 16:02 »
Mitnichten, denn § 323c StBG ist auf eine Körperschaft - weder döR noch dpR - nicht anwendbar, wohl aber zumindest dem Grunde nach auf jede natürliche Person.

Bei Angestellten, die dem TVÖD unterliegen, ist man dann ganz schnell auch bei § 13 StBG - da wir im Strafrecht sind, "wird" es dann im wahrsten Sinne des Wortes "kriminell".

Damit wird ein Arbeitgeberproblem im Gesundheitsbereich ganz schnell zum Arbeitnehmerproblem.

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #47 am: 17.02.2023 16:21 »
Nein, ist man nicht. § 323c StGB betrifft jedermann. Wenn also einer da ist, egal wer, muss er helfen, wenn es zumutbar ist. Man muss aber nicht da sein - und genau darum geht es: einfach nicht da sein, sondern in der Pause. Und welche Straftat eines anderen sollte man verhindern, dass man auch nur in den Bereich des § 13 StGB geriete?

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #48 am: 17.02.2023 16:40 »
Ich habe keine medizinische Ausbildung und arbeite in Verwaltenden Bereichen. Allerdings habe ich viel Arbeitszeit in Krankenhäusern/Heimen/Reha Einrichtungen verbracht. "nicht da sein" gestaltet sich oft als schwierig bis unmöglich und ich habe oft genug erlebt das man als nicht Beteiligter zur Hilfe herangezogen wird.
Natürlich ist es in erster Linie ein Arbeitgeber Problem aber eben nicht ausschließlich.
Gerade im Gesundheitswesen haben die Arbeitgeber das Problem nicht allein zu verantworten sondern sind durch politische (Fehl-)Entscheidungen in diese Lage gekommen. Dieses Problem betrifft uns alle. Im Zweifelsfall auch dich.

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #49 am: 17.02.2023 16:42 »
Nein. Es ist ein reines Arbeitgeberproblem. Wer es als Arbeitnehmer zu seinem macht, ist Bestandteil des Problems.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #50 am: 17.02.2023 16:51 »
Der Fachkräftemangel im Gesundheitssektor ließe sich also durch Ignoranz der aktiven Mitarbeiter beheben?
Ein Flächendeckender Streik in Krankenhäusern führt zur Besetzung unbesetzter Stellen?

Das solltest den Herren Werneke und Lauterbach mitteilen...du Heilsbringer ;D

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #51 am: 17.02.2023 16:59 »
Das Beispiel eines Notfalls trägt ja nicht. Hilfe zu leisten hat grundsätzlich jeder, egal ob er Pause oder Urlaub hat, Unbeteiligter ist oder irgendwo arbeitet. Ist er allerdings gerade abwesend, weil er seine Pause nimmt oder nach seiner Schicht nach Hause gegangen ist, ist er fern des Unglücks oder der Gefahr. Dann fällt es in den Organisationsbereich des AG, dass z.B. im klinischen oder pflegerischen Bereich der Notfall nicht übersehen wird.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #52 am: 17.02.2023 17:06 »
Ihr solltet ein paar Tage in KH`s hospitieren.
Wie ich schon sagte "weg sein" gestaltet sich oft schwierig. Damit meine ich nicht die Freizeit die man nicht am Arbeitsplatz verbringt sondern die Pausen, die Ursprung dieser Diskussion waren. (s. Was_guckst_du)


SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #53 am: 17.02.2023 17:07 »
Der Fachkräftemangel im Gesundheitssektor ließe sich also durch Ignoranz der aktiven Mitarbeiter beheben?
Ein Flächendeckender Streik in Krankenhäusern führt zur Besetzung unbesetzter Stellen?

Das solltest den Herren Werneke und Lauterbach mitteilen...du Heilsbringer ;D

Das alles ist kein Problem des Arbeitnehmers. Er geht in die Pause, wenn er Pause hat. Er geht nach Hause, wenn er seine Pflicht zur Arbeitsleistung erfüllt hat, denn er tauscht Arbeit gegen Geld.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #54 am: 17.02.2023 17:19 »
Nur die mit einem Gewissen gehen über die Grenzen es ist richtig das sie damit das AG Problem zu ihrem machen aber sie retten damit auch Leben. Bei Menschen mit Emotionen (davon gibt es einige) entwickelt sich sicherlich ein befriedigendes Gefühl.

Wie ich bereits geschrieben habe (hast du sicherlich übersehen sonst wärst du darauf eingegangen) ist das AG Problem nicht AG gemacht sondern durch politische (Fehl-)Entscheidungen entstanden. Die meisten AN wissen das und machen aus Empathie und Loyalität das AG Problem zu ihrem. 

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #55 am: 17.02.2023 17:23 »
Gewissen ist ein persönliches Problem. Und wen interessieren die Ursachen für Arbeitgeberprobleme?

ike

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #56 am: 17.02.2023 17:28 »
Hallo,

ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?

Und sonst hast Du Dein Leben im Griff?

was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #57 am: 17.02.2023 17:34 »
Gewissen ist ein persönliches Problem. Und wen interessieren die Ursachen für Arbeitgeberprobleme?

Ich denke, wenn du der Patient wärst, würde es selbst denen mit Gewissen leichter fallen, ihr Recht auf Pausen wahrzunehmen
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #58 am: 17.02.2023 17:38 »
   ;D   Wo ist hier der Applaus Butten?

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #59 am: 17.02.2023 17:38 »
Wenn ich anderen helfen kann, ihre Mangelhaftigkeit zu erkennen und zu beseitigen, erzeugt das bei mir Zufriedenheit.