Autor Thema: Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte  (Read 4575 times)

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #60 am: 17.02.2023 17:43 »
Gewissen ist ein persönliches Problem. Und wen interessieren die Ursachen für Arbeitgeberprobleme?

Wenn deine Kinder unter einem Bus eingeklemmt liegen und kein KTW kommt interessiert es evtl. sogar dich.
Ich möchte gern deine Reaktion sehen wenn du dann erfährst das er nicht losgefahren ist weil gerade Pause war.
Aber wen interessieren schon die Befindlichkeiten von toten Kindern die man hätte retten können.

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #61 am: 17.02.2023 17:48 »
Eben, die interessieren niemanden, den sie zu interessieren haben. Das ist doch das Problem, aber nunmal des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat lediglich ein Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber, in dem er Arbeit gegen Geld tauscht.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #62 am: 17.02.2023 17:57 »
Gewissen ist ein persönliches Problem. Und wen interessieren die Ursachen für Arbeitgeberprobleme?

Wenn deine Kinder unter einem Bus eingeklemmt liegen und kein KTW kommt interessiert es evtl. sogar dich.
Ich möchte gern deine Reaktion sehen wenn du dann erfährst das er nicht losgefahren ist weil gerade Pause war?


Ich habe mal ein Fragezeichen eingefügt damit du die Frage beantworten kannst und füge eine Frage hinzu: ob du in einem solchen Fall nicht froh darüber bist wenn die Rettungssanitäter keine Pause machen? Oder würde der Tod deiner Kinder auch keine Emotionen in dir wecken?

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #63 am: 17.02.2023 18:02 »
Mag sein oder auch nicht: es ist völlig unbeachtlich. Warum sollte sich irgendein Arbeitnehmer für dieses Arbeitgeberproblem oder gar das irgendeines Dritten interessieren? Er tauscht Arbeit gegen Geld in einem Rechtsverhältnis mit seinem Arbeitgeber. Inwiefern wäre das durch irgendwelche toten Kinder auch nur irgendwie berührt?

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #64 am: 17.02.2023 18:17 »
Auch in diesem drastischen Beispiel, würde sich die Frage stellen, wer hier versagt hat. Ich kenne mich im Rettungsbereich nicht aus, ob es da ggf. Ausnahmen zur Pausenregelung gibt. Aber letztlich versagt der AG, weil er die Vertretung nicht regelt.

Man könnte ja den Fall weiterspielen: Der nicht ausgeruhte Rettungsfahrer fährt vor den Baum und das Kind stirbt deswegen. Wäre es dann nicht besser, er hätte Pause gemacht und dafür wäre die vorgesehene Vertretung losgefahren?

was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #65 am: 17.02.2023 18:19 »
Wenn ich anderen helfen kann, ihre Mangelhaftigkeit zu erkennen und zu beseitigen, erzeugt das bei mir Zufriedenheit.
.. stellt sich diese Zufriedenheit bei dir auch ein, wenn du im vollgekotzem  Bett liegst und "untenrum" alles nass und klebrig ist, weil du dich eingeschissen hast und auf dein Klingeln niemand reagiert  weil gerade Pause ist?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #66 am: 17.02.2023 18:24 »
Mag sein oder auch nicht. Was interessiert das den Arbeitnehmer? Er tauscht Arbeit gegen Geld in einem Rechtsverhältnis mit seinem Arbeitgeber.

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #67 am: 17.02.2023 18:42 »
Das Vollschissproblem ist ein privatrechtliches zwischen dem Bewohner/Patienten oder seinem Vertreter und dem Heim oder Krankenhaus.

In den Krankenhäusern, in denen ich bisher unterwegs war, war die Pausenregelung der Belegschaft im Übrigen in der Regel gut geregelt.

Erst recht in der gemeinen Verwaltung sollte für den AN kein Sorgenfältchen erwachsen.




was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #68 am: 17.02.2023 19:06 »
Das Vollschissproblem ist ein privatrechtliches zwischen dem Bewohner/Patienten oder seinem Vertreter und dem Heim oder Krankenhaus.

In den Krankenhäusern, in denen ich bisher unterwegs war, war die Pausenregelung der Belegschaft im Übrigen in der Regel gut geregelt.

Erst recht in der gemeinen Verwaltung sollte für den AN kein Sorgenfältchen erwachsen.
..in der allgem. Verwaltung (aus der ich komme) sind Pausen überhaupt  kein Problem, im Gegenteil...
..in der Pflegelandschaft sieht das ganz anders aus..

Ich weiß  nicht, in welchen Krankenhäusern du "unterwegs" warst und in welcher Funktion du Einsichtnahme in eine dortige Pausenregelung in den einzelnen Schichten hattest, meine Informationen stammen hingegen aus erster Hand, da meine Ehefrau seit 30 Jahren in einem Krankenhaus in der Pflege arbeitet...

...zusammenfassend kann ich aus Überzeugung behaupten, dass ihr nicht wirklich wissen könnt, was an der dortigen Front wirklich los ist und was dort tagtäglich falsch läuft mit manchmal sogar tödlichen Folgen...

...jeder, der nicht ins Krankenhaus muss hat Glück...heutzutage sogar doppelt!

Gruß aus "Tief im Westen"

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Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #69 am: 17.02.2023 19:27 »
Auch in diesem drastischen Beispiel, würde sich die Frage stellen, wer hier versagt hat. Ich kenne mich im Rettungsbereich nicht aus, ob es da ggf. Ausnahmen zur Pausenregelung gibt. Aber letztlich versagt der AG, weil er die Vertretung nicht regelt.

Man könnte ja den Fall weiterspielen: Der nicht ausgeruhte Rettungsfahrer fährt vor den Baum und das Kind stirbt deswegen. Wäre es dann nicht besser, er hätte Pause gemacht und dafür wäre die vorgesehene Vertretung losgefahren?

Nein, die Politik hat versagt und das seit Jahren. AG und AN versuchen das beste daraus zu machen um dir, mir und allen Hilfesuchenden bestmöglich beistehen zu können. Wenn sie Dienst nach Vorschrift machen wird die Übersterblichkeit Corona-Hochzeiten übertreffen.
Denen die keine Schuld tragen, aber trotzdem über ihre Grenzen gehen, Vorwürfe zu machen ist nicht wertschätzend (um das Wort "arrogant" mal nicht zu benutzen) Im Fall das wir Hilfe benötigen sind wir alle (oder zumindest die meisten) dankbar dafür.

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #70 am: 17.02.2023 19:40 »
Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #71 am: 17.02.2023 19:55 »
Auch in diesem drastischen Beispiel, würde sich die Frage stellen, wer hier versagt hat. Ich kenne mich im Rettungsbereich nicht aus, ob es da ggf. Ausnahmen zur Pausenregelung gibt. Aber letztlich versagt der AG, weil er die Vertretung nicht regelt.

Man könnte ja den Fall weiterspielen: Der nicht ausgeruhte Rettungsfahrer fährt vor den Baum und das Kind stirbt deswegen. Wäre es dann nicht besser, er hätte Pause gemacht und dafür wäre die vorgesehene Vertretung losgefahren?

Verzeih wenn ich dir zu nahe trete...da du auch zu üblichen Arbeitszeiten aktiv an diesem Forum teilnimmst gehe ich davon aus das du PKV versichert bist?
Ich bin beruflich seit 32 Jahren in KH/Pflegeeinrichtungen/Reha Einrichtungen unterwegs und habe zwischen Flensburg und Bozen sicherlich 50 Häuser, mal länger mal kürzer, kennen gelernt. In den 6 Staaten in denen ich tätig war ist die pflegerische Versorgung in D die mit dem geringsten Personalschlüssel. Ich wiederhole mich: das resultiert aus politischen Fehlentscheidungen die auch ein Herr Lauterbach vor 20 Jahren mit verantwortet hat.

In Privatkliniken ist das anders. Die medizinische Versorgung ist qualitativ nicht besser aber der Patient fühlt sich besser aufgehoben weil es zusätzliche Servicekräfte gibt, eine Mini-Bar im Zimmer ist und der Fernseher mit Sky ausgestattet ist.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #72 am: 17.02.2023 19:59 »
Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.

Ich denke trotzdem das du dankbar bist wenn du Hilfe benötigst und jemand da ist. Hat der AG keine Fürsorgepflicht den Hilfesuchenden gegenüber? Ebenso wie der AN?

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #73 am: 17.02.2023 20:05 »
Nein, die hat er als Arbeitgeber nicht. Möglicherweise hat er die in anderer Funktion. Das ist aber ganz allein sein Problem und nicht das des Arbeitnehmers. Und der Arbeitnehmer hat als solcher keine Verpflichtung gegenüber irgendwelchen Hilfesuchenden. Er hat ein Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber, in dem er Arbeit gegen Geld tauscht. Arbeitgeberprobleme sind nicht seine Probleme. Dabei ist es völlig egal, ob der Arbeitgeber selbst, die Politik oder Echsenmenschen Schuld daran haben, denn Schuld ist keine relevante Dimension.

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #74 am: 17.02.2023 20:07 »
Schuld sind also irrelevant?
Auch Schuldsprüche?