Autor Thema: Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte  (Read 4968 times)

Wdd3

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #75 am: 17.02.2023 20:13 »
Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.

Du hast dem RTW Fahrer Vorwürfe gemacht das er übermüdet vor den Baum gefahren ist weil er nicht den Vertreter hat fahren lassen. Die Vertreterstelle ist vakant und das in vielen Städten.

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #76 am: 17.02.2023 20:32 »
Schuld sind also irrelevant?
Auch Schuldsprüche?

Welche Relevanz sollte Schuld hier haben.

Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.

Du hast dem RTW Fahrer Vorwürfe gemacht das er übermüdet vor den Baum gefahren ist weil er nicht den Vertreter hat fahren lassen. Die Vertreterstelle ist vakant und das in vielen Städten.

Nein, hat er nicht.

FearOfTheDuck

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #77 am: 17.02.2023 20:36 »
Habe ich tatsächlich nicht. Ich habe lediglich die Geschichte anders erzählt. Du Wdd3 nimmst den Fahrer in Schutz, der keine Pause macht, ich nehme ihn in Schutz, wenn er Pause gemacht hat.

Natürlich bin ich froh, wenn ich Hilfe bekomme, was für ein seltsamer Einwand.

Nein, ich bin nicht in der PKV versichert und von deinem Erfahrungsschatz in dem Bereich bin ich mit Sicherheit weit weg oder von dem persönlichen Erleben von was_guckst_du s Frau. Im Prinzip sind wir uns ja einig, dass das Problem eben nicht beim Rettungsassistenten oder bei der Krankenpflegerin liegt. Der Kern des Problems liegt in der vakanten Stelle, trotzdem kann es doch nicht auf den Rest der Belegschaft abgewälzt werden.

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #78 am: 17.02.2023 21:31 »
. Der Kern des Problems liegt in der vakanten Stelle, trotzdem kann es doch nicht auf den Rest der Belegschaft abgewälzt werden.
Und daran, dass der Rest der Belegschaft das mit sich machen lässt. Hat der AG dann auch keinen Grund, etwas zu ändern. Wenn's nicht gerade lebensbedrohlich ist und der Mitarbeiter am Ende seiner Arbeitzeit nach Hause geht un dem AG berichtet, was an Aufgaben noch übrig geblieben ist, hat der AG ausreichend Möglichkeiten, Abhfe zu schaffen. Und auch erst dann kommt er überhaupt in die Notlage, diese AG-Aufgabe auch wahrzunehmen.

was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #79 am: 17.02.2023 21:39 »
...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #80 am: 17.02.2023 21:43 »
Ob das anfallende Arbeitspensum mit dem vorhandenen Personalkörper erledigt werden kann, ist ein reines Arbeitgeberproblem.

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #81 am: 17.02.2023 21:50 »
...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
Zum Beispiel. Erst dann kommt nämlich überhaupt Handlungsdruck beim AG auf, wenn der Patient fragt, was denn das soll.
Außerdem: warum sollte der AG einseitig von seinen vertraglichen Pflichten abweichen dürfen?

was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #82 am: 17.02.2023 21:53 »
@SVAbackagain...du hast Recht...

....trotzdem darf man in der Pflege nicht nach den Maßstäben der Verwaltung oder eines Produktionsbetriebes rechnen...der Bauantrag darf vielleicht man liegen bleiben oder eine Lieferfrist nicht eingehalten werden oder ein Qulitätsmsngel im Rahmen der Gewährleistung behoben werden...

...eine medizinische Behandlung bedarf oft keinen Aufschub...auch wenn der AG dafür die Verantwortung zu Tagen hätte
Gruß aus "Tief im Westen"

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was_guckst_du

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #83 am: 17.02.2023 21:55 »
...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
Zum Beispiel. Erst dann kommt nämlich überhaupt Handlungsdruck beim AG auf, wenn der Patient fragt, was denn das soll.
Außerdem: warum sollte der AG einseitig von seinen vertraglichen Pflichten abweichen dürfen?
..wenn der Patient dann noch in der Lage ist , nachzufragen
..
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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #84 am: 17.02.2023 21:58 »
...du hast Recht...

....trotzdem darf man in der Pflege nicht nach den Maßstäben der Verwaltung oder eines Produktionsbetriebes rechnen...der Bauantrag darf vielleicht man liegen bleiben oder eine Lieferfrist nicht eingehalten werden oder ein Qulitätsmsngel im Rahmen der Gewährleistung behoben werden...

...eine medizinische Behandlung bedarf oft keinen Aufschub...auch wenn der AG dafür die Verantwortung zu Tagen hätte
Deswegen schrieb ich ja das ein oder andere Mal, "wenn keine Lebensgefahr besteht". Ansonsten können medizinische Behandlungen auch verschoben werden. Nur wenn es unangenehm wird, ergibt sich auch Handlungsdruck.

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #85 am: 17.02.2023 21:59 »
Doch, genau die gleichen Maßstäbe gelten für alle Arbeitsverhältnisse. Es ist völlig egal, ob jemand Straßen kehrt, Bauanträge bescheidet, Menschen pflegt oder Räume reinigt: der Arbeitnehmer tauscht Arbeit gegen Geld. Das ist der Charakter eines jeden Arbeitsverhältnisses.

clarion

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #86 am: 18.02.2023 00:36 »
Tja schön ist alle Theorie. Meines Wissens gibt es in D kein einziges Krankenhaus,  in dem alle Stellen im Bereich Pflege besetzt sind.. Auch wenn der Bereich  Pflege  besser entlohnt werden würde, gäbe es trotzdem nicht genug Pflegepersonal, genauso wie es nicht  genug Lehrer, nicht genug Handwerker und nicht genug Ingenieure gibt. Das Fehlen dieser Berufe wird uns teuer zu stehen kommen.

Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.

Wer hat da versagt? Diejenigen, die vor 20 bis 40 Jahren nicht genug Kinder in die Welt gesetzt haben?

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« Antwort #87 am: 18.02.2023 00:56 »
Tja schön ist alle Theorie. Meines Wissens gibt es in D kein einziges Krankenhaus,  in dem alle Stellen im Bereich Pflege besetzt sind.. Auch wenn der Bereich  Pflege  besser entlohnt werden würde, gäbe es trotzdem nicht genug Pflegepersonal, genauso wie es nicht  genug Lehrer, nicht genug Handwerker und nicht genug Ingenieure gibt. Das Fehlen dieser Berufe wird uns teuer zu stehen kommen.

Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.

Wer hat da versagt? Diejenigen, die vor 20 bis 40 Jahren nicht genug Kinder in die Welt gesetzt haben?

Aber die Ausbeutung von Pflegekräften und Co. ist da doch keine Lösung.

clarion

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #88 am: 18.02.2023 07:49 »
Wenn ich eine Lösung hätte, wäre ich ein reicher Mann, zumindest wären mir sehr viele Leute auf ewig dankbar.

Ich wollte auch nur ausdrücken,  dass es kein reines AG Problem ist,  sondern eines die gesamte Gesellschaft  Betreffendes

SVAbackagain

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Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #89 am: 18.02.2023 08:11 »
Tja schön ist alle Theorie. Meines Wissens gibt es in D kein einziges Krankenhaus,  in dem alle Stellen im Bereich Pflege besetzt sind.. Auch wenn der Bereich  Pflege  besser entlohnt werden würde, gäbe es trotzdem nicht genug Pflegepersonal, genauso wie es nicht  genug Lehrer, nicht genug Handwerker und nicht genug Ingenieure gibt. Das Fehlen dieser Berufe wird uns teuer zu stehen kommen.

Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.

Wer hat da versagt? Diejenigen, die vor 20 bis 40 Jahren nicht genug Kinder in die Welt gesetzt haben?

Es ist jedenfalls nur dann das Problem des Arbeitnehmers, wenn er es dazu macht!