Autor Thema: Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte  (Read 4982 times)

FGL

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 557
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #90 am: 18.02.2023 11:28 »
Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.
Nein, es ist sogar absolut zutreffend, dass all das das alleinige AG-Problem ist. An keiner Stelle wird es zum AN-Problem, wenn der AN es nicht zu seinem Problem macht.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #91 am: 18.02.2023 12:29 »
...es ist vor allem ein Problem der aktuellen und der potentiellen  Patienten...also ein Problrm von uns allen
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #92 am: 18.02.2023 12:56 »
Irgendwas mag irgendwann irgendwie immer das Problem von irgendwem sein. Möglicherweise ergibt sich auch ein Problem für die Lappen oder die Nenzen daraus. Im Arbeitsverhältnis, um das es hier geht, ist es einzig und allein ein Arbeitgeberproblem, das der Arbeitnehmer tunlichst nicht zu seinem machen sollte, da er ansonsten durch seinen Helferkomplex ein ursächliches Problem für ausbleibende Verbesserungen in seinem und gleichartigen Arbeitsverhältnissen darstellt.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,864
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #93 am: 18.02.2023 21:59 »
Das ist Quatsch. Wenn jemand in der Pflege Dienst nach Vorschrift macht,  wird sich nix verbessern.  Wenn keine Pflegekräfte am Markt sind, dann können auch keine eingestellt werden.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #94 am: 18.02.2023 22:26 »
Nein, Du bist nur wie üblich sehr begrenzt im Denken. Du verstehst sehr offensichtlich Marktmechanismen nicht mal im Ansatz noch trüge Deine Behauptung, es seien keine Pflegekräfte am Markt. Wir haben einen EU-Arbeitsmarkt. Zudem stehen dem Arbeitgeber auch organisatorische Maßnahmen zur Verfügung, um Pflegekräfte von administratorischen und dokumentarischen Aufgaben zu entlasten. Und selbst wenn das alles nicht trüge, sind doch die Arbeitsbedingungen einer Pflegekraft, die Arbeitgeberprobleme nicht zu ihren Problemen macht, besser als die einer Pflegekraft, die dies tut.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #95 am: 18.02.2023 23:20 »
Das ist Quatsch. Wenn jemand in der Pflege Dienst nach Vorschrift macht,  wird sich nix verbessern.  Wenn keine Pflegekräfte am Markt sind, dann können auch keine eingestellt werden.
Es ist ja auch nicht Aufgabe eines einzelnen AN, die Pflege zu verbessern. Sondern vornehmlich, die übertragenen Aufgaben im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit auszuführen. Wenn damit der AG seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, liegt's am ihn, für Lösungen zu sorgen. Sva hat Anregungen gemacht, wie.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #96 am: 20.02.2023 07:23 »
Nein, Du bist nur wie üblich sehr begrenzt im Denken. Du verstehst sehr offensichtlich Marktmechanismen nicht mal im Ansatz noch trüge Deine Behauptung, es seien keine Pflegekräfte am Markt. Wir haben einen EU-Arbeitsmarkt. Zudem stehen dem Arbeitgeber auch organisatorische Maßnahmen zur Verfügung, um Pflegekräfte von administratorischen und dokumentarischen Aufgaben zu entlasten. Und selbst wenn das alles nicht trüge, sind doch die Arbeitsbedingungen einer Pflegekraft, die Arbeitgeberprobleme nicht zu ihren Problemen macht, besser als die einer Pflegekraft, die dies tut.

...warum sollte eine EU-Pflegekraft nach D kommen, wenn die Arbeitsbedingungen im Heimatland besser sind? Die Marktmechanismen stellen sich aktuell doch eher so dar, dass die deutsche Pflegekraft den deutschen Arbeitsmarkt in der Pflege oft ganz verlässt, in dem sie aufhört zu arbeiten oder versucht in den skandinavischen Ländern oder ausserhalb der EU (z.B. Schweiz) tätig zu werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #97 am: 20.02.2023 07:29 »
Da der zitierte Beitrag eine Replik auf diesen war
Das ist Quatsch. Wenn jemand in der Pflege Dienst nach Vorschrift macht,  wird sich nix verbessern.  Wenn keine Pflegekräfte am Markt sind, dann können auch keine eingestellt werden.
trägt Dein Vortrag nicht. Es ging ja darum, die Arbeitgeber dazu zu bringen, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, indem man als Arbeitnehmer deren Probleme nicht zu seinen Problemen macht. Was daran hast Du nicht verstanden? Oder hast Du es verstanden und möchtest rumtrollen?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
« Antwort #98 am: 24.02.2023 08:51 »
Beim Wechsel auf Teilzeit sollte man tunlichst sechs Sollstunden am Tag meiden, solange man das nicht anders ausgleichen kann.