Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte

Begonnen von Jano88, 16.02.2023 15:59

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Jano88

Hallo,

ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?

SVAbackagain

Ich sehe das ArbZG im Sachverhalt nicht berührt.

Organisator

Zitat von: Jano88 in 16.02.2023 15:59
Hallo,

ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?

Welche Regelung des ArbzG schränkt dich denn ein, so dass du von ihr abweichen willst?

FearOfTheDuck

Oder möchtest du auf etwas anderes hinaus?

Jano88

Naja, in der Regel kann man nicht immer genau nach 6 Stunden den Stift fallen lassen. Ich könnte zum Beispiel dann 10 Minuten vorher schon keine Telefonate annehmen. Man arbeitet daher regelmäßig umsonst. Im Januar waren es so zum Beispiel schon 1:08 h, die ich umsonst gearbeitet habe, da der Arbeitgeber mit Begründung des ArbzG alles nach 6 Stunden kappt.

Mein bisheriger AG hatte eine Kulanz von 00:30 Minuten, so dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

McOldie

Du solltest bedenken, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden das Arbeitszeitgesetz eine zwingende  Pause von 30 Minuten vorschreibt. Diese Pause ist nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Vielleicht liegt darin das Dilemma

FearOfTheDuck

Dir geht es also um die Pausenregelung, nach 6 Stunden gibt es bei euch einen Cut und die nächste halbe Stunde wird als Pause gezählt, richtig?

Nun, hier hält sich der AG strikt an die gesetzliche Vorgabe, denn er darf dich nicht länger als sechs Stunden ohne Pause beschäftigen. Das ist auch unabhängig davon, ob du in Teilzeit arbeitest oder voll.

Das ist zwar für dich blöd, wenn du genau 6 h bis an die zeitliche "Kante"arbeitest. Aber ist es denn festgelegt, wann genau diese 6 Stunden liegen? Ansonsten könntest du z.B. jeweils 10min später beginnen und hättest die 10minals Puffer am Ende. Oder du nimmst deine Pause innerhalb der 6 h.  Oder aber du machst den harten Schnitt und vertagst Gespräche, die über deine Zeit hinausgehen.

Eine Benachteiligung sehe ich nicht, der Vollzeitbeschäftigte muss ja seine Pausen auch unterbringen.

SVAbackagain

Zitat von: Jano88 in 16.02.2023 17:05
Naja, in der Regel kann man nicht immer genau nach 6 Stunden den Stift fallen lassen. Ich könnte zum Beispiel dann 10 Minuten vorher schon keine Telefonate annehmen. Man arbeitet daher regelmäßig umsonst. Im Januar waren es so zum Beispiel schon 1:08 h, die ich umsonst gearbeitet habe, da der Arbeitgeber mit Begründung des ArbzG alles nach 6 Stunden kappt.

Mein bisheriger AG hatte eine Kulanz von 00:30 Minuten, so dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

Teilzeitkräfte sind nicht benachteiligt. Du machst entweder nach 6 Stunden Feierabend oder nach 6 Stunden Pause. Es gibt keine Regel, nach der das nicht ginge. Vielmehr gibt es eine Regel, dass das ganz genau so zu machen ist.

ACDSee

Du könntest ja auch z.B. 3h vom 09:00 - 12:00 Uhr arbeiten, eine halbe Stunde Mittag machen und dann von 12:30 bis 15:30 Uhr weiterarbeiten. Wenn du dann 10 min früher kommst oder 10 min hinten dran hängst, gibt es kein Problem. Auch die Gleitzeit kannst du dann voll ausleben.

Schokobon

Wie kann man auch eine solche Arbeitszeit vereinbaren...sorry aber... ???

Jano88

Danke, sehr qualifizierte Antworten hier. Insbesondere von schokobon.

FearOfTheDuck

Tja. Da hat ihm keiner das ArbZG hingebogen. Arme gequälte Teilzeitseele. ;)

WasDennNun

Darf denn der AG tatsächlich geleistete Arbeitszeit unbezahlt lassen?
Könnte oder müsste der AG nicht trotzdem die Zeit gutschreiben?
Und dann ggfls. den AN abmahnen, weil er sich vertragswidrig verhalten hat?

Wenn der AG jedoch auf so verfährt, und keine Kulanzzeit zulässt, dann spricht eben nichts dagegen, 15min vor Ende, keine Telefonate anzunehmen, oder sie beenden, den Rechner runterfahren und den Schreibtisch aufräumen.

SVAbackagain

Wenn der Arbeitgeber eine Pause festlegt und der Arbeitnehmer sie nicht macht, hat dieser keinen Anspruch darauf, gegen den Willen des Arbeitgebers erbrachte Arbeitszeit vergütet zu bekommen. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, seine Pausenzeit unter bestimmten Maßgaben selbst festzulegen, muß er vergüten und ggfs. Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass er künftig nicht mehr gegen das ArbZG verstößt.

clarion

Und die Maßnahme,  die der AG ergreift,, ist eben die Zeiterfassung  entsprechend anzupassen und dieses auch zu kommunizieren.