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Jahressonderzahlung bei BL-Wechsel

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lvt:
Hallo Community,
ich habe Ende des Jahres innerhalb des ÖD gewechselt, jedoch in ein anderes Bundesland.
Der ehemalige AG fordert nun die Jahressonderzahlung vollst. zurück. Begründung: Kein Dienstverhältnis zum 1.12.
Ich vermute, es hängt am anderen BL?
Man könnte ja auch denken: Beides ÖD, beides TV-L… oder dass ggf. ein Teil gewährt werden könnte?
Gibt es vielleicht Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?

Vielen Dank

SVAbackagain:
Ja. Nein. Wenn das alte Arbeitsverhältnis vor dem 01.12. endete, hat der Arbeitgeber recht.

RsQ:
Wenn der Wechsel (Zitat) "Ende des Jahres" (= 31.12.?) stattfand, bestand das Dienstverhältnis doch am 01.12. noch?!?

lvt:
gemeint war gegen ende - leider i.d.T. kurz vor dem 1.12.

aber danke fürs nachfragen

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