Autor Thema: Stufenvorweggewährung Vor- und Nachteile  (Read 5075 times)

Organisator

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Antw:Stufenvorweggewährung Vor- und Nachteile
« Antwort #15 am: 22.02.2023 08:10 »
Das Drohen mit Weggang ist sicher die schlechteste Begründung für eine Stufenvorweggewährung. Das wäre für mich als Vorgesetzten Erpressung und lädt alle weiteren MA dazu ein, das Gleiche zu versuchen. Wenn du allerdings bestimmte zusätzliche Aufgaben übernimmst, Projekte erfolgreich zum Abschluss bringst, positive Leistungen hervorhebst, dann hast du sicher eher Chancen.

Da ist das Problem. Was ggf. moralisch gut klingt, ist sachlich genau falsch. Bindung von Fachkräften setzt numal
Abwanderungstendenzen voraus. Besonders gute Arbeit wäre dann eher etwas für Stufenlaufzeitverkürzung.

Flying

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Antw:Stufenvorweggewährung Vor- und Nachteile
« Antwort #16 am: 22.02.2023 08:40 »
Der Versuch ist doch legitim..
Und ich sehe Abwanderungsgedanken auch als legitimen Grund - aber trotz des Fachkräftemangels sehe ich leider wenig Chancen, weil sich aktuell noch immer wer findet, der den Job für das Geld macht. So zumindest meine Erfahrung.

Ich wünsche aber viel Erfolg!

AGeiselhart

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Antw:Stufenvorweggewährung Vor- und Nachteile
« Antwort #17 am: 04.03.2023 11:31 »
Hi,

ich war auch schon im KH tätig und als ich gekündigt habe hat man mir plötzlich Angeboten von Stufe 4 mich auf Stufe 6 zu setzen, das würden Sie sofort veranlassen, wenn ich bleiben würde.

Aber der AG hatte Pech, bin trotzdem gegangen :-)

Hier noch eine Info:
Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Beide Zulagen können befristet werden. Sie sind auch als befristete Zulagen widerruflich und gelten als Tabellenentgelt gemäß § 15.

Liebe Grüße

Achim

SVAbackagain

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Antw:Stufenvorweggewährung Vor- und Nachteile
« Antwort #18 am: 04.03.2023 12:40 »
Welchen Sinn hat der Hinweis auf genau die Regelung, die der Fragesteller zum Gegenstand seiner Frage gemacht hat?