Hi,
ich war auch schon im KH tätig und als ich gekündigt habe hat man mir plötzlich Angeboten von Stufe 4 mich auf Stufe 6 zu setzen, das würden Sie sofort veranlassen, wenn ich bleiben würde.
Aber der AG hatte Pech, bin trotzdem gegangen :-)
Hier noch eine Info:
Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Beide Zulagen können befristet werden. Sie sind auch als befristete Zulagen widerruflich und gelten als Tabellenentgelt gemäß § 15.
Liebe Grüße
Achim