Autor Thema: Gehaltsansprüche nach Umsetzung  (Read 1182 times)

sojani

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Gehaltsansprüche nach Umsetzung
« am: 17.02.2023 20:54 »
Guten Abend, ich arbeite in einem der kommunalen Krankenhäuser in einer Leitungsposition. Nun gibt es Gerüchte, dass es zu Schließung von den einen oder anderen Haus  kommt.Falls doch,habe ich einen Anspruch auf Versetzung in ein anderes Haus und auch mit der gleichen Gehaltsstufe auch wenn es keine Leitungsposition mehr sein sollte(weil schon durch die dortigen Mitarbeiter besetzt)?

SVAbackagain

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Antw:Gehaltsansprüche nach Umsetzung
« Antwort #1 am: 17.02.2023 20:57 »
Grundsätzlich nicht.

Dpunkt

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Antw:Gehaltsansprüche nach Umsetzung
« Antwort #2 am: 18.02.2023 18:41 »
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/versetzung-64-mindestens-gleich-verguetete-taetigkeitrechtsstellung-des-arbeitnehmers_idesk_PI13994_HI1414152.html

"Dem Arbeitnehmer darf keine geringer vergütete Tätigkeit zugewiesen werden. Dies verwundert zunächst im Hinblick auf den klarstellenden Hinweis in § 4 Abs. 2 TVöD, wonach die Rechtsstellung des Arbeitnehmers unberührt bleibt. Dies bedeutet, dass die Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle bleibt, was zur Folge hat, dass die bisher zugewiesene Tätigkeit die auszuübende Tätigkeit im Sinne der Eingruppierung ist. Es würde sich also das Entgelt bei einer geringwertigeren Tätigkeit im Rahmen der Zuweisung grundsätzlich nicht ändern. Erhält der Arbeitnehmer von der aufnehmenden Einrichtung ebenfalls Bezüge, werden diese jedoch angerechnet."