Hallo zusammen,
für mich besteht ggf. die Möglichkeit vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst (Richterverhältnis auf Probe) einzutreten. Dies ist aber auch mit einem Bundeslandwechsel verbunden. Da hier ein Laufbahnwechsel vorliegt und zugleich von einem Beamtenverhältnis in ein Richterverhältnis gewechselt wird, scheint nur eine Entlassung und keine Abordnung/Versetzung möglich zu sein. Dies hatte ich bereits auch mit meinem Behördenleiter, mit dem man wirklich gut reden kann, erörtert. Er sagte mir, dass ggf. auch die Möglichkeit bestehe, dass "alte" Dienstverhältnis (hier werde ich demnächst auf Lebenszeit verbeamtet) ruhen zu lassen, indem man sich beurlauben lässt. Dann könne man in das andere Dienstverhältnis im anderen Bundesland (Richterverhältnis auf Probe) eintreten, was wohl nach § 22 Abs. 2 BeamtStG möglich sein soll. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn der neue Dienstherr dem zustimmt.
Sollte der neue Dienstherr sich sträuben, besteht also nur die Möglichkeit einer Entlassung. Hier wollte ich einmal fragen, welche Nachteile eine Entlassung generell hat, wenn ich zeitnah/ggf. sogar nahtlos in das neue Dienstverhältnis eintreten könnte?