Hi,
bin ganz neu in diesem Forum. Habe versucht mein Thema zu finden, leider erfolgslos. Meine Fragen sind bzgl. Höhergruppierung und Stellenbesetzung.
- Bin seit 1.1.1999 im öffentlichem Dienst. Eingestellt zunächst durch das Land NRW im Angestellten Status bei einer Sicherheitsbehörde als Kontrollkraft für eine bestimmte Verkehrsbranche. Nennen wir diese Pos. A.
Lohn BAT VII-VI
- Dann wurde diese Aufgabe im Jahr 2000 gerichtlich an den Bund übertragen. Wir wurden alle übernommen. Niemand hat einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Im selben Jahr wurde auch die Privatisierung unserer Aufgabe beschlossen. Die Aufgabe wurde von Jahr zu Jahr durch privates Personal ( Private Firma ) aufgestockt.
- 2006 gab es eine Interessenabfrage für eine technische Tätigkeit. Nennen wir dieses Pos. B. Diese Tätigkeit wurde bis dahin von Beamten wahrgenommen. Besoldung A7 - A8 oder A9.
- 5 Angestellte wurden für diese Tätigkeit "übernommen". Nennen wir diese Pos. C. Lohn E5.
- 2008 wurden 3 Stellen geschaffen für diese Tätigkeit. Nennen wir dieses Pos. D. Ich habe mich als einziger schriftlich beworben. Eine Ausschreibung gab es nicht. Die Tätigkeit wurde zunächst als Funktion an 3 andere übertragen. (Pos. E).
- Nach einem Jahr wurde es als Stelle an diese Kollegen übertragen. ( Pos. F ).
- Ich übe diese Tätigkeit in keiner Pos. aus, weil es nichts Schriftliches gibt.
- Diese Tätigkeit wird zur Zeit von 10 MA ausgeführt. 3 x Stelle und 7 x undefinierbare Pos.
- Weder werden Höhergruppierungsanträge positiv bewertet noch werden für die restlichen 7 eine Pos. F geschaffen.
- Die Ausübung dieser Tätigkeit ist mit 3 MA unmöglich zu besetzen, wegen Wechselschicht.
Meine Fragen:
- Was kann ich machen, um eine Pos. F zu bekommen oder eine Höhergruppierung zu erreichen?
- Steht mir eine Pos. F zu nach langer Tätigkeit.
Würde mich über jegliche Information freuen.
Gruß