Autor Thema: Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???  (Read 3674 times)

xray

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #15 am: 19.02.2023 15:55 »
Die Tätigkeit scheint viel Zeit für originelle Gedankenspiele zu lassen.

Habe wirklich mehr können erwartet hier. Anscheinend haben Sie viel Zeit um sinnlose Antworten zu schreiben.

Dennoch DANKE

Gruß

FearOfTheDuck

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #16 am: 19.02.2023 16:49 »
Du müsstest noch erläutern, was mit "Position" gemeint ist. Das könnte auch dem Können hier auf die Sprünge helfen.

xray

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #17 am: 19.02.2023 17:01 »
Die Positionen sollen die Tätigkeiten darstellen. Da es in meiner Beschreibung 2 Tätigkeiten, aber immer wieder mit anderem Status gibt musste es jeweils symbolisiert werden. Zum Beispiel die jetzige Tätigkeit wird von 10 Kollgen ausgeübt, aber es gibt verschiedene Status. 3 Kollegen haben eine feste Stelle diese Tätigkeit und 7 werden so geführt, als ob Sie eine andere Tätigkeit ( also andere Stelle ) ausüben.

Gruß

SVAbackagain

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #18 am: 19.02.2023 17:07 »
Also führst Du einen Begriff in die Diskussion ein, der etwas irrelevantes abbilden soll und es bedarf mehrfacher Nachfrage, bevor Du Dich bequemst, diesen Begriff zu definieren, weil Du offenkundig zu beschäftigt damit warst, hier herumzupöbeln, weil Dir bislang niemand aufgrund der dahingeblubberten Sachverhaltsschilderung zu helfen.

Du hast eine auszuübende Tätigkeit. Du bist entsprechend dieser eingruppiert. Ein Anspruch darauf, dass Dir eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen wird, besteht nicht.

xray

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #19 am: 19.02.2023 17:12 »
Also führst Du einen Begriff in die Diskussion ein, der etwas irrelevantes abbilden soll und es bedarf mehrfacher Nachfrage, bevor Du Dich bequemst, diesen Begriff zu definieren, weil Du offenkundig zu beschäftigt damit warst, hier herumzupöbeln, weil Dir bislang niemand aufgrund der dahingeblubberten Sachverhaltsschilderung zu helfen.

Du hast eine auszuübende Tätigkeit. Du bist entsprechend dieser eingruppiert. Ein Anspruch darauf, dass Dir eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen wird, besteht nicht.


Wieso musst du den Begriff "dahingeblubberten" verwenden? Hast du es nicht anders gelernt?
Bitte kommentiere mein Thema nicht mehr, falls möglich.

clarion

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #20 am: 19.02.2023 17:48 »
@xray, im Tarifrecht gibt es den Begriff Status nicht.

Ich verstehe dich aber so, dass ihr zu zehnt exakt dieselben Tätigkeiten ausübt, aber unterschiedlich bezahlt werdet?

Es kommt aber nicht darauf an, welche Tätigkeiten ihr tatsächlich ausübt, sondern darauf, welche Tätigkeiten Euch übertragen sind.

Rheini

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #21 am: 19.02.2023 17:54 »
Ich habe Popcorn und Bier geholt, will sonst noch jemand?

xray

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #22 am: 19.02.2023 17:58 »
Der reinste Kindergarten hier. Viel Spass mit Bier und Popcorn beim in den Spiegel schauen.

Rheini

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #23 am: 19.02.2023 18:00 »
Der reinste Kindergarten hier. Viel Spass mit Bier und Popcorn beim in den Spiegel schauen.

Ich glaube es wurden Dir ein paar Fragen gestellt und auf die Bedeutung der Beantwortung hingewiesen. Wenn Du jetzt beleidigst von dannen ziehst gilt der Grundsatz meiner Oma .... "Reisende soll man nicht aufhalten ....".

MeinerEiner

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #24 am: 20.02.2023 09:02 »
Hallo xray,

im Tarifrecht durchzublicken ist nicht ganz so einfach, aber es gibt grundlegende Dinge, die man wissen sollte und die sich Dir erschließen können, wenn Du hier beispielsweise einige Forenbeiträge liest.

Dein Arbeitgeber hat Dir sicherlich in irgendeiner Form eine Tätigkeit übertragen, beispielsweise in Form einer Tätigkeitsbeschreibung, in der einer oder mehrere Arbeitsvorgänge mit den dazugehörigen Bewertungen aufgeführt sind.
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese dauerhaft übertragenen Tätigkeiten die Grundlage deiner Eingruppierung darstellen. Diese Tätigkeiten, und nur diese Tätigkeiten, darfst du ausüben. Je nachdem wie detalliert die Tätigkeitsbeschreibung ausfällt, gibt es dann einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung.

Also die erste Frage wäre, wie bereits erwähnt wurde, welche Grundlage für die Tätigkeit, die Du ausführst, besteht (mündliche Anrodnungen oder schriftliche Ausfertigung oder Handauflegen etc.).

Führst Du nun Tätigkeiten aus, die Dir nicht rechtswirksam vom Arbeitgeber (Personalchef etc.) übertragen wurden, handelst Du vertragswidrig. Einen Rechtsanspruch auf ein entsprechendes Entgelt, hast Du in dem Fall natürlich auch nicht.

Fixiere deine Tätigkeiten bzw. Arbeiten schrifltich und lasse Dir das abzeichnen, falls Du nichts dazu in der Hand hast. Es scheint ja bei euch diesbezüglich extrem wild durcheinanderzugehen.

Es soll vorkommen, dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer keine Ahnung hat und somit schaltet und waltet wie es ihm genehm ist. Der AG bildet sich seine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung auf Grundlage deiner auszuübenden Tätigkeit und zahlt Dir ein entsprechendes Entgelt. Diese muss sich nicht zwangsweise mit deiner Eingruppierung decken, da diese aufgrund der Tarifautomatik grundsätzlich korrekt ist und im Zweifel gerichtlich festgestellt werden kann. Du darfst Dir natürlich auch deine Rechtsmeinung zu deiner korrekten Eingruppierung bilden. Hast du dann Zweifel an der Entscheidung deines AGs bezgl. deiner Eingruppierung, kannst Du dagenen klagen und die korrekte Eingruppierung feststellen lassen.

So viel erst einmal im Allgemeinen. Ich bin auch kein Experte, aber so grob sollte das alles korrekt sein :)

Die Beiträge hier im Forum sind defintiv nicht böse gemeint und manche Töne sollte man sich nicht zu sehr zu Herzen nehmen. Es ist auch von manchen gewollt und auch wichtig, dass man sich selbstständig hier informiert, da inhaltlich vieles bereits vorhanden ist. Nebenbei wird dann auch wert auf einigermaßen korrekte Begrifflichkeiten gelegt.

Also bleib' einfach am Ball, beantworte die gestellten Fragen und mit ein bisschen Zeit, wirst du besser im Tarifrecht durchsehen.

Auch wenn es für Dich vielleicht nicht so den Anschein macht, aber die Meisten hier wollen und können Dir definitiv helfen.

Peace out! 

was_guckst_du

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #25 am: 20.02.2023 11:44 »
...bei dem ganzen Positionsgeschacher weiß wahrscheinlich auch der AG nichts Genaues.. 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

FearOfTheDuck

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #26 am: 20.02.2023 11:52 »
Hätte der Fragesteller geschrieben: "Ich bin Fußballer", hätte der Sachverhalt ähnlich klingen können.

" Was kann ich machen, um eine Pos. als Außenstürmer zu bekommen, weil da gibts mehr Kohle?

- Steht mir eine Pos. als Außenstürmer zu nach langer Tätigkeit im defensiven Mittelfeld."

Flying

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #27 am: 20.02.2023 13:17 »
Hätte der Fragesteller geschrieben: "Ich bin Fußballer", hätte der Sachverhalt ähnlich klingen können.

" Was kann ich machen, um eine Pos. als Außenstürmer zu bekommen, weil da gibts mehr Kohle?

- Steht mir eine Pos. als Außenstürmer zu nach langer Tätigkeit im defensiven Mittelfeld."

Der TVöD trifft dazu naheliegender Weise keine Aussage. :)

AndreasHL

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #28 am: 21.02.2023 12:27 »
Hallo,

ich verstehe es so, dass der Fragesteller einer Tätigkeit nachgeht, die Entlohnung erfolgt nach TVÖD Bund. Er ist in die Entgeltgruppe X eingruppiert und möchte in die höhere Entgeltgruppe Y eingruppiert werden.

Alles, was sonst noch geschrieben wurde, scheint nicht relevant, solange der TVÖD anwendbar ist.

Also die einfache Frage: wie ist die bisherige Einstufung (Entgeltgruppe, Stufe), welche Tätigkeit wird bisher ausgeübt, und welche neue Entgeltgruppe bei welcher neuen Tätigkeit wird angestrebt.

Wer jetzt der aktuelle Arbeitgeber ist steht meistens auf bedrucktem Papier, nennt sich Briefkopf oder auch Gehaltsabrechnung, oder am Türschild (sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen)  :)

Viele Grüße

Andreas

Max

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Antw:Keine Stelle oder Funktion seit ca. 17 Jahren!!! ???
« Antwort #29 am: 21.02.2023 14:31 »
Andreas,  das tut doch auch alles nichts zur Sache.
Der TE hat zuerst einmal die auszuübende Tätigkeit in Erfahrung zu bringen.