Hallo xray,
im Tarifrecht durchzublicken ist nicht ganz so einfach, aber es gibt grundlegende Dinge, die man wissen sollte und die sich Dir erschließen können, wenn Du hier beispielsweise einige Forenbeiträge liest.
Dein Arbeitgeber hat Dir sicherlich in irgendeiner Form eine Tätigkeit übertragen, beispielsweise in Form einer Tätigkeitsbeschreibung, in der einer oder mehrere Arbeitsvorgänge mit den dazugehörigen Bewertungen aufgeführt sind.
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese dauerhaft übertragenen Tätigkeiten die Grundlage deiner Eingruppierung darstellen. Diese Tätigkeiten, und nur diese Tätigkeiten, darfst du ausüben. Je nachdem wie detalliert die Tätigkeitsbeschreibung ausfällt, gibt es dann einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung.
Also die erste Frage wäre, wie bereits erwähnt wurde, welche Grundlage für die Tätigkeit, die Du ausführst, besteht (mündliche Anrodnungen oder schriftliche Ausfertigung oder Handauflegen etc.).
Führst Du nun Tätigkeiten aus, die Dir nicht rechtswirksam vom Arbeitgeber (Personalchef etc.) übertragen wurden, handelst Du vertragswidrig. Einen Rechtsanspruch auf ein entsprechendes Entgelt, hast Du in dem Fall natürlich auch nicht.
Fixiere deine Tätigkeiten bzw. Arbeiten schrifltich und lasse Dir das abzeichnen, falls Du nichts dazu in der Hand hast. Es scheint ja bei euch diesbezüglich extrem wild durcheinanderzugehen.
Es soll vorkommen, dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer keine Ahnung hat und somit schaltet und waltet wie es ihm genehm ist. Der AG bildet sich seine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung auf Grundlage deiner auszuübenden Tätigkeit und zahlt Dir ein entsprechendes Entgelt. Diese muss sich nicht zwangsweise mit deiner Eingruppierung decken, da diese aufgrund der Tarifautomatik grundsätzlich korrekt ist und im Zweifel gerichtlich festgestellt werden kann. Du darfst Dir natürlich auch deine Rechtsmeinung zu deiner korrekten Eingruppierung bilden. Hast du dann Zweifel an der Entscheidung deines AGs bezgl. deiner Eingruppierung, kannst Du dagenen klagen und die korrekte Eingruppierung feststellen lassen.
So viel erst einmal im Allgemeinen. Ich bin auch kein Experte, aber so grob sollte das alles korrekt sein
Die Beiträge hier im Forum sind defintiv nicht böse gemeint und manche Töne sollte man sich nicht zu sehr zu Herzen nehmen. Es ist auch von manchen gewollt und auch wichtig, dass man sich selbstständig hier informiert, da inhaltlich vieles bereits vorhanden ist. Nebenbei wird dann auch wert auf einigermaßen korrekte Begrifflichkeiten gelegt.
Also bleib' einfach am Ball, beantworte die gestellten Fragen und mit ein bisschen Zeit, wirst du besser im Tarifrecht durchsehen.
Auch wenn es für Dich vielleicht nicht so den Anschein macht, aber die Meisten hier wollen und können Dir definitiv helfen.
Peace out!