Autor Thema: Höherwertige Tätigkeit  (Read 3414 times)

Macemcgee

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Höherwertige Tätigkeit
« am: 19.02.2023 16:59 »
Hallo zusammen von einem Neuling hier.

Ich habe eine Frage zum o.a. Thema. Bin jetzt seid etwas mehr als zwei Jahren im öffentlichen Dienst beschäftig mit einer E10. Seit geraumer Zeit ist die Stelle des 1. Ingenieur in meinem Fachbereich unbesetzt und es gibt auch keinen anderen Ingenieur mehr bei uns, da die Neubesetzung mehr als schwierig ist.
Daher bin ich seit knapp einem Jahr in der Pflicht die Vertretung meines Fachbereichtsleisters im Fall seiner abwesend zu übernehmen.
Laut seiner Aussage stehen mir die Bezüge auf eine höherwertige Tätigkeit nicht zu, da ich diese Tätigkeiten nicht mehr als 30 Tage ausführe.

Ist er damit im Recht oder habe ich hier eine Handlungsmöglichkeit?

Beseht bei einer Stellenausschreibung auch die Möglichkeit mich auf den höherwertigen Dienstposten zu bewerben ohne ein Bewerbungsverfahren?

Isie

  • Gast
Antw:Höherwertige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 19.02.2023 20:34 »
Wenn du deinen Fachbereichsleiter bei dessen Abwesenheit vertreten musst und diese jeweils weniger als einen Monat dauert, hast du keinen Anspruch auf eine Zulage. Wenn sie mindestens einen Monat dauert, kann es sein, dass du Anspruch auf eine Zulage hast. Maßgebend ist, ob die vorübergehend übertragenen Tätigkeiten zu einer Höhergruppierung führen würden, wenn sie dir dauerhaft übertragen würden. Wenn du deine bisherige Tätigkeit im Wesentlichen weiter ausübst und zusätzlich einen Teilbereich der Aufgaben des Fachbereichsleiters, sind alle auszuübenden Tätigkeiten zu betrachten.

Deine letzte Frage verstehe ich nicht.

brian

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Antw:Höherwertige Tätigkeit
« Antwort #2 am: 20.02.2023 08:47 »
Bezüge? Dienstposten? Bei Beamten gibt es keine Zulage für höherwertige Tätigkeiten. Außerdem ist die Frage im falschen Forum.

Isie

  • Gast
Antw:Höherwertige Tätigkeit
« Antwort #3 am: 20.02.2023 09:44 »
@brian: Bezüge ist ein globaler Begriff, der auch Tarifentgelte umfasst. Ein Tarifbeschäftigter kann sich durchaus auf einen Dienstposten bewerben. Falls er erfolgreich ist, bekommt er zwar nicht den Dienstposten, aber ihm wird die Tätigkeit übertragen.
Der TE wird hoffentlich wissen, welcher Tarifvertrag für ihn gilt und im entsprechenden Unterforum gepostet haben. Nur seine letzte Frage erschließt sich mir nicht. Er will sich auf eine Dienstpostenausschreibung bewerben, aber kein Bewerbungsverfahren durchlaufen?