Autor Thema: [Allg] Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?  (Read 2811 times)

Jepsen

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Hallo zusammen,

meine Partnerin ist seit einem Jahr Beamtin und hat davor seit ihrem Abitur vor ca. 11 Jahren im Rahmen von Ferienjobs, Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft und als Angestellte im Öffentlichen Dienst ca. 50 Monate in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.

- Macht es Sinn, dass sie die häufig genannten 60 Monate mit Nachzahlungen auffüllt, um im Alter einen zusätzlichen Rentenanspruch zu haben? Was könnten Gründe dafür sein? Was Gründe dagegen?

- Könnte ihr diese Zusatzrente irgendwann auf ihre Pension angerechnet werden?

- Die Alternative wäre ja, sich die bisher eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen und privat z. B. in einem ETF anzulegen.

- Wie lange könnte sie freiwillige Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung leisten? Noch ist sie Beamtin auf Probe und ich habe gelesen, dass es so lange - bis zur Lebzeitverbeamtung - möglich sein soll.

- Was kann man mit den zusätzlichen Einzahlungen in die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)​ machen? Die kann man sich nach unseren bisherigen Recherchen nicht auszahlen lassen.

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
« Last Edit: 21.02.2023 03:51 von Admin2 »

Thomber

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #1 am: 20.02.2023 07:36 »
Moin, andere hier kennen sich besser aus beim Thema Rente aber ich kann Dir immerhin sagen:

WENN Rente + Pension > max. Pensionsanspruch, dann wird gekürzt. Erreicht ein Beamter also die volle Pensionshöhe, dann müsste die Rente komplett verrechnet, also die Pension gekürzt werden.

Poincare

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #2 am: 20.02.2023 08:49 »
Auch hier ist das Bundesland ggf. relevant. In BW wäre es ggf. ein Vorteil, die 60 Monate nicht voll zu machen, weil AN Zeiten nur dann als ruhegehaltsfähig anerkannt werden können.

Ob die Rente angerechnet wird, hängt von der erreichten oder erreichbaren Pension ab. Hier kann man ausrechnen, wieviel maximal möglich ist, und wieviel wahrscheinlich ist (ist Vollzeittätigkeit geplant bis zur Pension etc.).

Einzahlen als Beamte kann man meine ich immer, eigentlich sollte auch nur Rente aus der Pflichtversicherung auf die Pension angerechnet werden. Hier kann man sich aber sicher bei der GRV gut beraten lassen.

was_guckst_du

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #3 am: 20.02.2023 14:43 »
..wenn sie vor 11 jahren Abitur gemacht hat, dürfte sie jetzt höchstens 30 sein und ist somit mit 29 Beamtin georden. Selbst wenn keine vorherigen Zeiten angerechnet werden, könnte sie an die 40 Jahre als Beamtin arbeiten (wahrscheinlich sogar länger, wenn die Altersgrenze bis dahin hochgesetzt wird).

Wahrscheinlich lohnt es sich daher, die Rentenbeiträge, sofern es nicht mehr als 60 Monate sind, auszahlen zu lassen.
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

hondafahrer26

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #4 am: 20.02.2023 16:29 »
Warum damit nicht warten, bis es tatsächlich absehbar ist, wie hoch der Ruhegehaltssatz ist? Könnte ja sein, dass sich größere Pausen oder Teilzeiten ergeben aufgrund von Erziehungszeiten oder ähnlichem. Was dann noch fehlt, ließe sich durch freiwillige Zahlungen an die DRV mit einem Rentenanspruch auffüllen. Ist irgendwann der Höchstruhegehaltssatz absehbar, kann man es sich ja immer noch auszahlen lassen.

Ozymandias

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #5 am: 20.02.2023 16:38 »
Warum damit nicht warten, bis es tatsächlich absehbar ist, wie hoch der Ruhegehaltssatz ist? Könnte ja sein, dass sich größere Pausen oder Teilzeiten ergeben aufgrund von Erziehungszeiten oder ähnlichem. Was dann noch fehlt, ließe sich durch freiwillige Zahlungen an die DRV mit einem Rentenanspruch auffüllen. Ist irgendwann der Höchstruhegehaltssatz absehbar, kann man es sich ja immer noch auszahlen lassen.

Der Betrag bleibt aber nominal gleich - z.B. 2000 Euro Beitragserstattung heute und selber anlegen sind eben mehr als 2000 Euro in 30 Jahren zu kassieren.

Frauen schaffen wegen Kindern, Teilzeit etc. im Durchschnitt nur 60% und bekommen selten den Höchstsatz bei der Pension.

Tendiert man zur Erstattung, dann lieber früher aus dem gerade genannten Grund - dann verliert man halt die AG-Beiträge.
Tendiert man zum Auffüllen, dann kann man es auch noch kurz vor knapp machen. Vorteil, es gibt noch 8% PKV-Zuschuss zusätzlich auf die Rente steuerfrei.

hondafahrer26

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #6 am: 20.02.2023 16:47 »
Warum damit nicht warten, bis es tatsächlich absehbar ist, wie hoch der Ruhegehaltssatz ist? Könnte ja sein, dass sich größere Pausen oder Teilzeiten ergeben aufgrund von Erziehungszeiten oder ähnlichem. Was dann noch fehlt, ließe sich durch freiwillige Zahlungen an die DRV mit einem Rentenanspruch auffüllen. Ist irgendwann der Höchstruhegehaltssatz absehbar, kann man es sich ja immer noch auszahlen lassen.

Der Betrag bleibt aber nominal gleich - z.B. 2000 Euro Beitragserstattung heute und selber anlegen sind eben mehr als 2000 Euro in 30 Jahren zu kassieren.

Frauen schaffen wegen Kindern, Teilzeit etc. im Durchschnitt nur 60% und bekommen selten den Höchstsatz bei der Pension.

Tendiert man zur Erstattung, dann lieber früher aus dem gerade genannten Grund - dann verliert man halt die AG-Beiträge.
Tendiert man zum Auffüllen, dann kann man es auch noch kurz vor knapp machen. Vorteil, es gibt noch 8% PKV-Zuschuss zusätzlich auf die Rente steuerfrei.

Kommt auf die Anlage an, würde ich vermuten. Die Rentenpunkte haben sich teilweise ja gar nicht so schlecht entwickelt im Vergleich zu den Zinsen eines Bankkontos.

Erichdoppelpunkt

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #7 am: 20.02.2023 16:59 »
ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn

1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist


und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird

hondafahrer26

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #8 am: 20.02.2023 17:28 »
ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn

1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist


und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird

Wie hier im Thread ausgeführt, stimmt das so nicht. Es erfolgt eine Anrechnung, wenn durch die Kombination von Rente + Beamtenversorgung die jeweilige Höchstgrenze überschritten ist. Wird die Höchstgrenze nicht überschritten, erfolgt keine Anrechnung.

Erichdoppelpunkt

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #9 am: 20.02.2023 18:25 »
ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn

1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist


und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird

Wie hier im Thread ausgeführt, stimmt das so nicht. Es erfolgt eine Anrechnung, wenn durch die Kombination von Rente + Beamtenversorgung die jeweilige Höchstgrenze überschritten ist. Wird die Höchstgrenze nicht überschritten, erfolgt keine Anrechnung.


im umkehrschluss heisst das, wenn sie die max mögliche pension bekommen sollte dann hat sie pechgehabt weil dann die rentenbeiträge/rente nie ausgezahlt werden

hondafahrer26

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #10 am: 20.02.2023 18:30 »
ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn

1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist


und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird

Wie hier im Thread ausgeführt, stimmt das so nicht. Es erfolgt eine Anrechnung, wenn durch die Kombination von Rente + Beamtenversorgung die jeweilige Höchstgrenze überschritten ist. Wird die Höchstgrenze nicht überschritten, erfolgt keine Anrechnung.


im umkehrschluss heisst das, wenn sie die max mögliche pension bekommen sollte dann hat sie pechgehabt weil dann die rentenbeiträge/rente nie ausgezahlt werden

Ja, in diesem Fall ist das so. Aber eben nicht in jedem Fall.

Erichdoppelpunkt

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #11 am: 20.02.2023 18:39 »
ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn

1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist


und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird

Wie hier im Thread ausgeführt, stimmt das so nicht. Es erfolgt eine Anrechnung, wenn durch die Kombination von Rente + Beamtenversorgung die jeweilige Höchstgrenze überschritten ist. Wird die Höchstgrenze nicht überschritten, erfolgt keine Anrechnung.


im umkehrschluss heisst das, wenn sie die max mögliche pension bekommen sollte dann hat sie pechgehabt weil dann die rentenbeiträge/rente nie ausgezahlt werden

Ja, in diesem Fall ist das so. Aber eben nicht in jedem Fall.


ja du hast in diesem fall recht   :)

meinte das "auf jeden fall" so, dass man nie weiß, welche pension man bekommt, wie sich die gesetze ändern und die rendite bei auszahlung und eigener anlage in wertpapiere die bessere alternative darstellen. daher lieber den spatz in der hand als die taube auf dem dach

AR76

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #12 am: 20.02.2023 21:47 »

Tendiert man zum Auffüllen, dann kann man es auch noch kurz vor knapp machen. Vorteil, es gibt noch 8% PKV-Zuschuss zusätzlich auf die Rente steuerfrei.

Kurz zwischengefragt - was meinst du damit? Ich werde die Pensionshöchstsumme vermutlich erreichen, aber auch eine gesetzliche Rentenversicherung von knapp über 200 Euro aktuell aufgrund Nachversicherung und Angestelltenzeit.

Zahlt dann die GRV einen Zuschuss zur PKV?

Ozymandias

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Antw:Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
« Antwort #13 am: 20.02.2023 23:10 »

Tendiert man zum Auffüllen, dann kann man es auch noch kurz vor knapp machen. Vorteil, es gibt noch 8% PKV-Zuschuss zusätzlich auf die Rente steuerfrei.

Kurz zwischengefragt - was meinst du damit? Ich werde die Pensionshöchstsumme vermutlich erreichen, aber auch eine gesetzliche Rentenversicherung von knapp über 200 Euro aktuell aufgrund Nachversicherung und Angestelltenzeit.

Zahlt dann die GRV einen Zuschuss zur PKV?


Ja, zahlt die GRV auf Antrag. Sind derzeit sogar 8,1%. Formular R0820 + ggf. Formular R0821. Sind also rund 16 Euro mtl. zusätzlich.

Die GRV wird auch anders besteuert, vor 2040 etwas niedriger. Und es gibt 102 Euro Werbungskostenpauschale zusätzlich in Anlage R, da die Pension in Anlage N landet. Nur so als Hinweis. Generell trotzdem etwas doof, aber keine ganze Katastrophe.