Autor Thema: Dienstreise Aufrechnung Reisezeiten am Wochenende  (Read 1677 times)

JohannisBeer

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Liebe Alle,
ich war bereits im "alten" Forum registriert und ab und an auch aktiv und habe mich nun wieder angemeldet und auch gleich eine Frage. Falls jemand eine belastbare Idee zur Antwort hat, wäre super.

Ich war 2 Wochen auf Fortbildungsseminar in Berlin, bin dazu von meiner Dienststelle im (europäischen) Ausland angereist. An- und Abreise vielen jeweils auf einen Wochenendtag (Sonntag, bzw. Samstag).

Werden diese Zeiten, die am Wochenende für die An- und Abreise (Flug) aufgebracht werden - es waren jeweils ca. 10 Stunden - tatsächlich als aufgerechnet betrachtet, oder kann man diese Reisezeiten als Überzeit geltend machen?

Bin TVÖD

SVAbackagain

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Antw:Dienstreise Aufrechnung Reisezeiten am Wochenende
« Antwort #1 am: 22.02.2023 15:52 »
Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde. Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet, § 44 Abs. 2 BT-V.