Hallo Tim2dank,
entscheided sind die euch nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten. Anhand dieser seid ihr eingruppiert. Es ist dabei egal, was ihr oder euer Amt meint. Die Eingruppierung unterliegt einer Tarifautomatik. Dein Amt und auch Du, ihr könnt hierzu natürlich eure Rechtsauffassung haben.
Fakt ist: Für eine EG7 müssten euch durch den Arbeitgeber Tätigkeiten nach EG7 dauerhaft übertragen werden. Wenn der Arbeitgeber dies ablehnt, dann bleibt es bei den euch übertragenen Tätigkeiten und bei deren Eingruppierung.
Um in der EG 7 zu sein, müsstet du nachweisen, dass dir Tätigkeiten wirksam und nicht nur vorübergehend übertragen wurden, die der EG 7 entsprechen. "Würde gerne ein EG höher rutschen" ist wünschenswert, funktioniert aber ohne neue Aufgabenübertragung bzw. ohne Änderung der Tariflich relavanten Bewertung der euch übertragenen Aufgaben nicht.
Nochmal: es ist nicht wichtig, was ihr tut. Es ist entscheided, welche Aufgaben euch übertragen wurden. Nur diese habt ihr zu erledigen. Wenn das auseinanderfällt, weist den Arbeitgeber darauf hin. Wenn dieser das nicht so sieht, macht die Aufgaben, die euch übertragen wurden.